Interoperabilität als „Major Change“ in der Gesundheitsversorgung

Standards

Veröffentlicht 05.11.2021 08:50, Kim Wehrs

Eine schnelle Umsetzung von Standards und offenen Schnittstellen ist ohne größere Anstrengungen nicht einfach so umsetzbar. Der Einsatz von internationalen Standards muss gegenüber nationalen Lösungsansätzen erste Priorität haben.


Bei Digitalisierungsvorhaben reicht es nicht, „nur“ zu investieren. Auch die Betriebskosten müssen stets mitbedacht werden. Investitionsprogramme wie das Krankenhauszukunftsgesetz KHZG müssen erweitert und fortgeführt werden, um die Gesundheitseinrichtungen in absehbarer Zeit auf einen technisch-aktuellen und international-wettbewerbsfähigen Stand zu bringen und zu erhalten. Datensicherheit und IT-Sicherheit müssen angesichts der zunehmenden Bedrohungslage stets gewährleistet sein. Dazu müssen personelle Ressourcen und kontinuierliche Investitionen für Sicherheitsmaßnahmen nach Stand der Technik zur Verfügung gestellt werden.

Achtung vor versteckten Kosten des KHZG

Gerade in Zeiten fortschreitender Interoperabilität ist es wichtig, die Kliniken (IT-)sicher und zukunftsorientiert auszurichten. Da hierfür weder die Investitionsfinanzierungen der Länder ausreichen noch eine Querfinanzierung über die DRG möglich ist, hat der Bund mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eine erste Finanzspritze auf den Weg gebracht. Die Branchenerfahrung zeigt jedoch, dass oftmals unentdeckte Kosten lauern.

 

Die digitale Reife ergibt sich aus Nutzung, Nutzbarkeit und Nutzen digitaler Lösungen.

Digitalisierung dient nicht dem Selbstzweck. Digitale Lösungen haben nur dann einen Mehrwert, wenn sie „spürbaren“ Nutzen für Anwendern und Patienten bringen. Hierzu bedarf es auch entsprechender Daten. „Digitale (Gesundheits-)Kompetenz“ verlangt: Es muss ein Verständnis für die Grundlagen eines digitalen Gesundheitswesens geschaffen werden, damit sich Fähigkeiten für den sicheren und nutzenstiftenden Einsatz digitaler Gesundheitslösungen entwickeln können.


Foto: Adobe Stock / HNFoto


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