PDSG: Ein herber Schlag für den Innovationsstandort Deutschland

PDSG:

Veröffentlicht 03.07.2020 11:00, Kim Wehrs

Anlässlich der Verabschiedung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) im Bundestag nimmt der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) Stellung zum Gesetz.Aus Sicht des bvitg werden im PDSG zwar wichtige Grundlagen für den ePA-Start 2021 geschaffen, jedoch schränken die kurzfristig eingebrachten Änderungsanträge Wettbewerb und Innovation drastisch ein.

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) im Bundestag macht der Gesetzgeber den Weg frei für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2021. Der bvitg würdigt dieses wichtige Etappenziel, kritisiert dabei jedoch die stark wettbewerbs- und innovationsfeindlichen Ergänzungen auf den letzten Metern.

Einschränkungen im ePA-Markt

Durch Änderungen am Gesetzesentwurf wird klargestellt, dass nur noch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen eine durch die gematik zertifizierte Akte anbieten dürfen.

„Das ist eine bewusste Entscheidung gegen den Wettbewerb“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Diesen Schritt damit zu begründen, dass nur Krankenkassen und staatliche Institutionen den Datenschutz einer ePA gewährleisten können, ist nicht haltbar. Würde ein Anbieter die vorgeschriebene gematik-Zertifizierung erfolgreich durchlaufen, hätte er die Gewährleistung einheitlicher Sicherheits- und Datenschutzstandards glaubhaft vermittelt.“

Deshalb fordert der bvitg eine Öffnung des Marktes für Drittanbieter, die nach der Einführung der ePA, spätestens aber ab Januar 2022 erfolgt. So würde aus Sicht des Verbands zumindest perspektivisch die Wahlfreiheit für Patientinnen und Patienten gestärkt und ein Umfeld geschaffen werden, in dem Lösungen durch Nutzerfreundlichkeit und Innovation überzeugen müssen. In diesem Zuge sollten auch forschende Industrieunternehmen Zugang zum Forschungsdatenzentrum erhalten, da diese für rund drei Viertel aller Forschungsvorhaben verantwortlich sind.

Wettbewerbsverzerrung durch Selbstverwaltungsorgane

Der bvitg kritisiert auch die kurzfristig eingebrachte Erlaubnis für die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung, direkt digitale Innovationen fördern zu können:

„Körperschaften des Öffentlichen Rechts können damit selbst Produkte anbieten, was zu Verzerrungen des Marktes führt. Unter anderem, weil die entwickelten Produkte ein Quasi-Qualitätssiegel erhalten, selbst wenn sie einer Marktlösung nicht überlegen sind“, meint Zilch. „Das Ganze geht aus unserer Sicht weit über den Sicherstellungsauftrag hinaus, hinzu kommt die Tatsache, dass auf diese Weise Ärztegelder für die Entwicklung digitaler Angebote entfremdet werden. Faktisch arbeitet die Politik gegen Innovationen im Gesundheitswesen, indem Organe der Selbstverwaltung zunehmend Kompetenzen bei der Entwicklung digitaler Angebote erhalten.“

Quelle & Foto: bvitg


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