Gesetzentwurf stellt zu Recht erheblichen Nachholbedarf in der Digitalisierung der Krankenhäuser fest

VKD

Veröffentlicht 11.08.2020 11:00, Kim Wehrs

Die Zukunft der Krankenhäuser ist digital. Dass die Digitalisierung im Gesetzentwurf für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser einen großen Raum einnimmt, ist daher folgerichtig und wird vom Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) begrüßt. „Wir haben seit Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass digitale Strukturen ganz wesentlich für die Lösung zahlreicher Probleme und Herausforderungen sind, denen die Krankenhäuser gegenüberstehen“, sagt VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.

Dass hierfür in der Vergangenheit viel versäumt und die Lücke durch fehlende Investitionen der Länder immer größer wurde, liegt auf der Hand und wird auch im Gesetzentwurf genauso festgestellt. Der Nachholbedarf ist erheblich. Wie hoch er allerdings tatsächlich ist, hätte für ein strukturiertes Vorgehen bereits dringend ermittelt werden müssen. Das sollte zügig nachgeholt werden, denn es gibt hier erhebliche Unterschiede zwischen den Krankenhäusern, die ja alle digitalisiert werden müssen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene erste Evaluation zum digitalen Reifegrad sollte aus Sicht des VKD nicht erst Mitte 2021 erstmals erfolgen, um Fortschritte zu dokumentieren, sondern bereits den aktuellen Status als Ausgangspunkt ermitteln.

Die Fülle der förderungsfähigen Vorhaben, die im Gesetzentwurf aufgelistet werden und die sicher auch sehr wichtig sind, lassen allerdings leise Zweifel darüber aufkommen, wie viele der vorgesehenen drei Milliarden Euro am Ende tatsächlich in die Digitalisierung fließen werden. Eine Priorisierung bereits im Gesetz erscheint tatsächlich angebracht, auch wenn über die zu fördernden Projekte am Ende natürlich die Länder entscheiden werden. Dass diese die vorgesehene Regelung, 30 Prozent der notwendigen Fördersummen zu übernehmen, umsetzen, hoffen wir nicht nur, sondern werden dies einfordern. Ansonsten würde das Gesetz eines seiner wesentlichen Ziele verfehlen, flächendeckend Vernetzung zu ermöglichen. Die Länder müssen jetzt mitziehen.

Immerhin ist es auch wieder drei Jahre her, seit das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie neun Eckpunkte zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft formuliert hat, um hier das Tempo zu erhöhen. Festgestellt wurde außerdem, dass staatliche Förderung und Unterstützung hierbei notwendig seien. Auch das haben wir damals begrüßt, denn es entsprach unseren Praxiserfahrungen. Wir alle haben also längst kein Erkenntnisproblem mehr.

„Die Corona-Pandemie hat uns nochmals drastisch vor Augen geführt, wie wichtig das Thema ist und wie zügig es flächendeckend in Angriff genommen werden muss. Wir sind natürlich froh darüber, dass jetzt auch Bundesmittel eingesetzt werden sollen. Und wir hoffen, dass die Bundesländer ihren Teil ebenfalls leisten werden. Wir sehen den Gesetzentwurf als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, gehen aber davon aus, dass einige der vorgesehenen Regelungen im parlamentarischen Verfahren nochmals auf den Prüfstand gestellt werden“, so das erste Fazit des VKD-Präsidenten.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements. http://www.vkd-online.de/


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