Viele Deutschen fürchten Schäden durch Datenmissbrauch

Datenschutzgrundverordnung:

Veröffentlicht 09.07.2021 11:30, kiw

Der 3. dritte Jahrestag der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gab Anlass für eine Studie (1) über das aktuelle Datenschutzniveau der europäischen Länder. Im europäischen Datenschutz-Ranking belegt Deutschland den zweiten Platz. Nur Irland verfügt über ein höheres Datenschutzniveau.

Die Angst vor Datenmissbrauch bleibt auch hierzulande groß. 70 Prozent der Befragten fürchten, dass ihre Daten für missbräuchliche Zwecke verwendet werden könnten und sie dadurch Schaden nehmen. Die hohe Datenschutz-Kompetenz der Deutschen ändert auch nichts an einem weit verbreiteten Gefühl der Hilflosigkeit. 45 Prozent der Deutschen geben zu, jegliche Autorität über ihre geteilten Daten verloren zu haben.

Die Studie bescheinigt deutschen Verbrauchern unter anderem überdurchschnittlich hohe Datenschutz-Kompetenz. So beschränkt etwa jeder zweite deutsche Internetnutzer regelmäßig den Zugriff von Cookies und 62 Prozent haben mindestens einmal der Nutzung von Daten für Werbezwecke widersprochen.

Mit dem Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Europäische Union in der Geschichte des Datenschutzes einen Meilenstein gesetzt. Mit dem Ziel, ein gemeinsames hohes Datenschutzniveau zu erreichen, sind Regeln zum Schutz von persönlichen Informationen erstmals für die gesamte Europäischen Union vereinheitlicht worden. In einer wachsenden digitalisierten Welt, in der theoretisch jede Aktivität getrackt werden kann und personenbezogene Daten hohe finanzielle Gewinne erzielen, sind die Kontrollmöglichkeiten des Einzelnen über seine persönlichen Informationen begrenzt. An dieser Stelle hat die Verordnung ein dichtes Netz aus Rechten und Pflichten geschaffen, die dem Verbraucher die Macht und Kontrolle über seine Daten zurückgeben soll.

Laut DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare oder identifizierte, natürliche Person beziehen. Die Betroffenen sind identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, einem Standort oder anderen Merkmalen identifiziert werden können. In der Praxis fallen darunter sämtliche Daten, die auf jedwede Weise einer Person zugeordnet werden können. Beispiele hierfür sind Telefonnummern, Ausweisnummern, Kontodaten, Kfz-Kennzeichen, Kundennummern, Mailadressen oder Anschriften.

Seit der Einführung der DSGVO im Mai 2018 wurden in Deutschland 77.747 Datenschutzverstöße registriert. Knapp 69 Millionen Euro wurden in Form von Bußgeldern verhängt.

Die Rangliste und Informationen zur Methodik:
www.heydata.eu/europa-im-datenschutz-ranking

Quelle: heyData GmbH, www.heydata.eu
Foto: Adobe Stock / m.mphoto


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