Zwischenstand KHZG und die nächsten Schritte

Krankenhauszukunftsgesetz:

Veröffentlicht 03.12.2021 10:20, Kim Wehrs

Nachdem das KHZG vor gut einem Jahr am 28.10.2020 in Kraft getreten ist, haben sich seit Jahresbeginn fast alle Krankenhäuser in Deutschland intensiv mit der Beantragung von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds beschäftigt. Dabei wurde schnell klar, dass die jeweils in Aussicht stehenden Fördermittel den digitalen Investitionsstau in den Krankenhäusern nicht decken werden. In der Folge wurde der Fokus bei der Fördermittelbeantragung primär auf die „strafbewährten“ Fördertatbestände (FTB 2 - 6) gelegt, um hier die wichtigsten digitalen Basisdienste im Kontext der Patientenbehandlung bereitzustellen und so letztendlich durch die Erfüllung der fördertatbestandsspezifischen MUSS-Kriterien das Risiko einer Abschlagszahlung nach § 5 Abs. 3h KHEntgG ab 2025 zu vermeiden. 

Nach vielen Frage- und Diskussionsrunden mit den Prüfstellen der Länder und den Krankenhausgesellschaften zu Interpretation und Auslegung des KHZG sowie der Förderrichtlinie wurden unter Einhaltung der bundeslandspezifischen Beantragungsfristen alle Bedarfsmeldungen eingereicht. 

Die in den meisten Bundesländern noch laufende Prüfung der Förderanträge ist dabei komplexer als ursprünglich von den Prüfstellen angenommen und immer wieder mit Nachforderungen zu diesen verbunden. Verzögerungen in der Antragsbearbeitung und -weiterleitung an das BAS und somit auch der Bewilligung der Fördermittel durch das BAS sind die Konsequenz. 

Entsprechend sind die Krankenhäuser gut beraten, nicht auf die finale Fördermittelzuteilung zu warten, sondern die z. T. sehr knappen Ressourcen, zum einen seitens der KIS-Anbieter und weiterer Dienstleister und zum anderen der eigenen Organisation, in der noch verbleibenden Zeit bis 2025 optimal zu nutzen. 

Der mitunter wichtigste Schritt ist dabei, das eigene Zielbild auf Basis einer Digital- und IT-Strategie zu schärfen, oder falls noch nicht vorhanden, neu zu entwickeln und daraus eine klare Roadmap für sowohl die beantragten KHZG-Projekte als auch für darüberhinausgehende Digitalisierungsprojekte (z. B. in den nicht-klinischen Bereichen) abzuleiten. Insbesondere sollten hier auch die Anforderungen an die organisatorischen Strukturen in den Krankenhäusern sowohl für die Umsetzung der KHZG-Projekte als auch für den späteren Betrieb berücksichtigt werden. Hilfreich bei der Zielbildentwicklung sind Reifegradmodelle, wie z. B. der Digitale Reifegrad-Check (CURACON / Sanovis) oder das DigitalRadar (BMG). Aktuell muss der Fragenkatalog des DigitalRadar von den Krankenhäusern, die Fördermittel beantragt haben, bis zum 17.12.2021 und dann wieder im Juni 2023 beantwortet werden. 

Im Rahmen der anstehenden Umsetzung der geplanten Projekte sollte bei der Beschaffung aufgrund deren Bezuschussung durch öffentliche Mittel (Krankenhauszukunftsfonds) besonders auf die Beachtung förderrechtlicher Grundsätze und die Einhaltung der entsprechend geltenden Vergabevorschriften geachtet werden. Ansonsten besteht das Risiko, bewilligte Fördermittel am Ende zurückzahlen zu müssen. Darüber hinaus müssen die Krankenhäuser künftig einmal jährlich beim jeweiligen Land einen Nachweis für die zweckentsprechende Verwendung der gewährten Fördermittel erbringen. 

Sollten Sie und Ihr Krankenhaus Unterstützung bei der Beschaffung und Umsetzung der KHZG-Projekte bis 2025 benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen mit unserem Beratungsangebot zur Verfügung. 

https://www.sanovis.com/

Foto: Shutterstock 



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