KHZG: Antragsaufkommen bereits über 3 Milliarden Euro

KHZG

Veröffentlicht 04.01.2022 17:10, Kim Wehrs

Mithilfe des beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) errichteten und 3 Milliarden Euro umfassenden Krankenhauszukunftsfonds werden Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur, in moderne Notfallkapazitäten und in die Informationssicherheit der Krankenhäuser gefördert. Bis zum 31. Dezember 2021 konnten die Länder beim BAS Anträge auf Förderung von entsprechenden Vorhaben der Krankenhausträger stellen. Insgesamt trafen 6076 Anträge mit einem Fördervolumen von 3,042 Milliarden Euro beim BAS ein, der Großteil der Anträge dabei erst ab November 2021. Bislang wurden 272 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt. Bei den Bewilligungen weisen einige Bundesländer noch eine Null in der Statistik auf.

Die FTB in Zahlen 

Spitzenreiter bei der Anzahl der gestellten Anträge ist Bayern mit 1467 Anträgen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 1159 Anträgen und Niedersachsen mit 723 Anträgen.

Die Anzahl der gestellten Anträge - differenziert nach Antragsgegenstand (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 2 KHSFV) - erlaubt einen Blick auf die Bedeutung der Fördertatbestände (FTB). Dabei überrascht die Themengewichtung. Vorn liegt der FTB 3 Digitale Dokumentation (1533), gefolgt von FTB 2 Patientenportale (1130) und FTB 5 Medikationsmanagement 937. Hinter den Spitzenreitern folgt dann FTB 10 Informationssicherheit (776), danach FTB 6 Leistungsanforderung (553) und FTB 4 Entscheidungsunterstützungssysteme (550) sowie FTB 1 Notaufnahme (395). Die Schlussgruppe bildet FTB 9 Telemedizinische Netzwerke, (270), FTB 7 Cloud-Computing 151 und FTB 8 Bettenversorgungsnachweissystem (26) sowie FTB (11) Patientenzimmer Pandemie (9)

 

BAS: Hochdruck bei Bescheidung

 

Mit Blick auf das Volumen der Anträge zum Ende des Antragszeitraums erklärt das Bundesamt für Soziale Sicherung: „Die große Anzahl der Anträge spiegelt das enorme Interesse der Länder und der Krankenhausträger an einer Förderung ihrer Digitalisierungsvorhaben durch den Krankenhauszukunftsfonds wider.“ Das BAS sei sich der Bedeutung des Programms als wichtigen Baustein für einen schnellen digitalen Wandel in den Krankenhäusern bewusst und arbeite mit Hochdruck an einer zügigen Bescheidung der gestellten Anträge.

Das BAS prüft die Anträge und weist die Mittel den Ländern zu, bis der jeweilige Anteil des Landes an den Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds ausgeschöpft ist. Bislang sind bereits 272 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt worden (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 KHSFV). Vorn liegen hierbei Rheinland-Pfalz mit 59.804.472,89 €, Bayern 45.603.431,27 € und Schleswig-Holstein 50.503.745,95 €. Bei bewilligten Fördermitteln weisen bislang eine Null in der Statistik auf: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Eine Übersicht über die Anzahl der gestellten Anträge und das Volumen der beantragten Fördermittel sowie der bereits bewilligten Fördergelder wird monatlich auf der Internetseite des BAS veröffentlicht.

 

Durchführung der Förderung 

Die Umsetzung der Anträge auf Förderung von entsprechenden Vorhaben der Krankenhausträger erfolgt über die Erweiterung des bereits bestehenden Krankenhausstrukturfonds und die Verteilung der zusätzlichen Mittel. Dies geschieht analog zu den geltenden Regelungen der bestehenden Strukturfonds nach §§ 12 und 12a KHG. Für die Durchführung der Förderung hatte das BAS am 30. November 2020 Förderrichtlinien erlassen und zum Download bereitgestellt. Das „Antragsformular mit Anlagen“ für die Länder steht ebenfalls zur Verfügung.

 

Die Grundzüge des Verfahrens

In einem ersten Schritt meldet der Krankenhausträger, ggf. die Hochschulklinik, gegenüber dem zuständigen Land seinen Bedarf mit Hilfe einer Bedarfsanmeldung an. Das BAS stellt hierfür die entsprechenden Formulare bereit. Das Land trifft dann die Entscheidung, für welche Vorhaben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll.

Im zweiten Schritt stellt das Land beim BAS einen Antrag auf Förderung des Vorhabens des Krankenhausträgers. Die Antragsformulare stellt das BAS hier zur Verfügung.  

Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich die antragstellenden Länder bzw. die zu fördernden Einrichtungen mit mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen. Von dem nach Abzug der Aufwendungen maßgeblichen Förderbetrag kann jedes Land den Anteil beantragen, der sich aus dem Königsteiner Schlüssel mit Stand vom 6. November 2018 ergibt. Das BAS veröffentlicht an dieser Stelle die Anteile und Beträge zur Förderung von Vorhaben der Länder mit Mitteln des Krankenhauszukunftsfonds.

Das BAS prüft die Anträge der Länder auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und weist die Mittel zu. Es führt dabei den Zahlungsverkehr und die Rechnungslegung durch und fordert auch Mittel zurück, wenn die Fördervoraussetzungen nicht mehr gegeben sind.

 

Konkret: Länder-Angaben zur Mittelverteilung 

Bei den Angaben zur Mittelverteilung weisen einige Bundesländer Konkretisierungen auf.

 

Bayern:

Die Auswahl der konkreten Förderprojekte erfolgt im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen In der 1. Stufe steht allen Trägern zunächst der individuell maximale Antragsbetrag zu (Berechnung analog zur Berechnung der Jahrespauschalen) Soweit alle Krankenhäuser ihren Maximalbetrag ausschöpfen, werden die Fördermittel bereits in der 1. Stufe vollständig verausgabt. Soweit nicht alle Mittel ausgeschöpft werden, schließt sich eine zweite Verteilungsstufe an.

 

Nordrhein-Westfalen:

- 10% für Universitätskliniken

- 10% für nicht-universitäre Krankenhäuser, die die Angebote der Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH nutzen.

- 80% der Gesamtsumme werden den nicht-universitären Plankrankenhäusern zur Verfügung gestellt (Möglichkeit der Übertragung des Fördervolumens auf andere Krankenhäuser) - Übermittlung eines maximalen Fördervolumens je Krankenhausträger in Stufe 1; ggf. weitere Nachverteilung nicht genutzter Gelder in Stufe 2

 

Rheinland-Pfalz:

10 % der zur Verfügung stehenden Gesamtfördermittel werden im Hauptantragsverfahren für Vorhaben der Universitätsmedizin reserviert (ggf. Freigabe im NVT-Verfahrens, sofern nicht ausgeschöpft). 15 % der zur Verfügung stehenden Gesamtfördermittel werden im Hauptantragsverfahren für sektorenübergreifende sowie krankenhausträgerübergreifende Vorhaben reserviert (ggf. Freigabe im NVTVerfahrens; sofern nicht ausgeschöpft).

 

Saarland:

10% der Fördermittel f. Hochschulkliniken u. 20% f. träger- u. sektorenübergreifende Vorhaben reserviert

 

Thüringen:

- 10% für Vorhaben des UKSH Verteilung der Restsumme (90%):

- 80% Krankenhäuser

- 20% für krankenhaus- bzw. sektorenübergreifende Vorhaben (ggf. Erhöhung sofern die 80% nicht voll ausgeschöpft worden sind)

 

Weitere Infos unter: www.bundesamtsozialesicherung.de
Von Wolf-Dietrich Lorenz
Foto: Adobe Stock / HNFOTO

 

 

 


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