Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen begrüßt Sonderinvestitionsprogramm der Landesregierung

KGNW

Veröffentlicht 19.08.2020 11:00, Kim Wehrs

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) begrüßt das Sonderinvestitionsprogramm für Krankenhäuser und Pflegeschulen der nordrhein-westfälischen Landesregierung in Höhe von einer Milliarde Euro, das heute auch Thema im Ausschuss Arbeit, Gesundheit und Soziales des nordrhein-westfälischen Landtags ist. „Die finanziellen Mittel sind ein wichtiger Schub für die 342 NRW-Kliniken, die auch in dieser pandemischen Zeit als Rückgrat der gesundheitlichen Versorgung der Menschen bereitstehen“, betont der Präsident der KGNW, Jochen Brink, und hebt hervor: „Diese Investitionen sind ein Bekenntnis der Landesregierung zur Stärkung der Krankenhäuser und werden von uns als Anerkennung des unermüdlichen Engagements unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen.“

Ende Juni 2020 hatte die Landesregierung ein Nordrhein-Westfalen-Programm zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in Höhe von 8,9 Milliarden Euro verkündet. Davon werden den Krankenhäusern 750 Millionen Euro und den Pflegeschulen 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Universitätskliniken werden darin mit einer Milliarde Euro bedacht. Weitere 900 Millionen Euro, davon 270 Millionen aus Landesmitteln, kommen an Investitionen aus dem „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ des Bundes hinzu. Um während der Covid-19-Pandemie für den Ernstfall gerüstet zu sein und die Kliniken mit den notwendigen hochtechnologischen Beatmungsgeräten auszustatten, wurden 100 Millionen Euro als Soforthilfe aufgewendet. Zudem beteiligt sich NRW an den Investitionen aus dem Krankenhausstrukturfonds des Bundes. So werden zwischen 2019 und 2022 insgesamt 840 Millionen Euro bereitgestellt.

Mit den Mitteln aus dem jetzigen Sonderinvestitionsprogramm sollen Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung in den Bereichen Energie, Brandschutz und bauliche Umgestaltung an den Krankenhäusern und Pflegeschulen gefördert werden. Um von der Förderung zu profitieren, müssen die jeweiligen Krankenhausträger zum Zeitpunkt der Förderung im nordrhein-westfälischen Krankenhausplan ausgewiesen sein. „Es kommt jetzt darauf an, dass die finanziellen Mittel schnell und unbürokratisch fließen, um die anvisierten Maßnahmen in den Kliniken schnellstmöglich umzusetzen“, erklärt KGNW-Präsident Jochen Brink.

Quelle: Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen
Foto: Adobe Stock / keatikun


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