Rund vier Milliarden für deutsche Krankenhäuser

Schutzschirm

Veröffentlicht 02.09.2020 13:50, Kim Wehrs


Um moderne Notfallkapazitäten und Digitalisierungsprojekte realisieren zu können, sollen deutsche Krankenhäuser Milliarden an zusätzlichem Geld bekommen. Das Kabinett beschloss auch Hilfen in der Pflege.


Die Krankenhäuser in Deutschland sollen ein Investitionspaket von rund vier Milliarden Euro erhalten. Den entsprechenden Entwurf für das "Krankenhauszukunftsgesetz" beschloss das Bundeskabinett. Der Bund wird demnach drei Milliarden Euro bereitstellen, die Länder sollen weitere 1,3 Milliarden Euro investieren.

Es sei jetzt das erste Mal seit Jahrzehnten, dass der Bund für die Krankenhäuser eigene Haushaltsmittel einsetze. Aber: "Die deutschen Krankenhäuser und Kliniken brauchen einen Investitionsschub", bekräftigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Bislang hätten die Investitionsmittel der Länder, die grundsätzlich dafür zuständig seien, den tatsächlichen Bedarf nicht abgedeckt, auch wenn es über die Jahre besser geworden sei. Er wolle aber keine Schuldzuweisungen machen, so Spahn weiter, sondern gemeinsam mit Ländern und Trägern die Krankenhäuser zukunftsfest machen. In der Pandemie habe sich einmal mehr gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierendes Gesundheitssystem sei, betonte Spahn weiter.

Geld vor allem für digitale Infrastruktur

Gefördert werden demnach Investitionen in Notfallkapazitäten und digitale Infrastruktur, darunter Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie telemedizinische Netzwerkstrukturen.
Auch erforderliche personelle Maßnahmen und länderübergreifende Projekte können durch den Krankenhauszukunftsfonds finanziert werden.

Länder können jetzt schon Anträge stellen

2021 und 2023 soll der Stand der Digitalisierung evaluiert werden. Der Fonds wird demnach beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichtet und ab Januar 2021 von Bund, Ländern und Trägern finanziell ausgestattet. Die Bundesländer können bereits jetzt und bis Ende 2021 Förderanträge stellen. "Das alles kann und soll schnell finanziert werden", sagte Spahn. Nicht beantragte Mittel gehen bis Ende 2023 an den Bund zurück.
Darüber hinaus wird der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds um zwei Jahre bis 2024 verlängert. Bei coronabedingten Rückgängen der Erlöse können Krankenhäuser individuell mit den Kassen einen Ausgleich vereinbaren. Ebenso können für coronabedingte Mehrkosten, etwa für Schutzkleidung, Zuschläge vereinbart werden. Im Bereich der Pflege werden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert. Das Gesetz bedarf demnach nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Verlängerung des Rettungsschirms für Pflege

Ebenfalls soll bis Oktober gesetzlich geregelt sein, dass der Rettungsschirm für die Pflege zum 31. März 2021 verlängert wird. Die Leistungen waren zunächst bis zum 30. September befristet.
Konkret sollen die Pflegeheime die Kosten für zusätzliche Schutzausrüstung wie Masken und Anzüge umgehend ersetzt bekommen. Die Heime können auch fremdes Personal einsetzen oder Überstunden anordnen, obwohl das in ihren Verträgen anders geregelt ist. Kann ein Heim wegen Corona keine neuen Pflegebedürftigen aufnehmen, erstatten die Kassen die ausfallenden Beiträge für Unterkunft, Verpflegung und Eigenanteil.
Nicht verlängert werden soll hingegen die Regelung, nach der Pflegegutachten in den Einrichtungen nach Aktenlage vorgenommen werden.

Längere Unterstützung auch für pflegende Angehörige

Das Kabinett brachte zudem Hilfen für pflegende Angehörige auf den Weg. Diese können weiterhin bis Ende Dezember 20 Arbeitstage kurzfristig frei nehmen, wenn ein akuter Pflegefall aufgrund von Covid-19 aufgetreten ist. Das Pflegeunterstützungsgeld kann weiterhin für 20 statt vorher zehn Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Auch flexiblere Regelungen wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflegezeit werden bis 31. Dezember verlängert.

In Deutschland sind gut 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig, drei Viertel werden zu Hause versorgt. Derzeit gehen die Behörden von etwa 4,8 Millionen pflegenden Angehörigen aus. Davon sind nach Angaben des Bundesfamilienministeriums rund 2,5 Millionen erwerbstätig. Mehr als 70 Prozent der Hauptpflegepersonen sind dabei Frauen.

Während der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) die Entscheidung als wichtige Unterstützung für Pflegeeinrichtungen begrüßte, kritisierte die Deutsche Stiftung Patientenschutz dagegen fehlende Hilfen für die häusliche Pflege.

"Die drei Millionen Pflegebedürftigen und ihre Familien werden weiterhin vergessen", sagte Vorstand Eugen Brysch. Allein das Pflegeunterstützungsgeld von zehn auf 20 Tage zu erhöhen, sei fast schon ein Affront. "Denn der allergrößte Teil der pflegenden Angehörigen ist gar nicht mehr berufstätig." Hinzu komme, dass viele Plätze in der Kurzzeitpflege, Tagespflege und Verhinderungspflege weggebrochen seien.

Quelle: tagesschau

Bild: pixabay/geralt


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