GI und IT-Sicherheit - Zuerst für den Patientendatenschutz sorgen

Sicherheit

Veröffentlicht 19.02.2021 10:00, Kim Wehrs

Die Digitalisierung des Gesundheitswesen darf nach Auffassung des Präsidiumsarbeitskreises (PAK) Datenschutz und Datensicherheit der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) nicht an mangelnder IT-Sicherheit scheitern. Zunächst ist beim „Digitale-Versorgung-Gesetz“ der aktuelle Zustand der IT-Sicherheit zu ermitteln, bevor weitere Schritte der Digitalisierung des Gesundheitswesens zu gehen sind.

Durch strenge Vorgaben für die IT-Sicherheit sowie der Überprüfung ihrer Einhaltung soll der Schutz der Patientendaten gesichert werden und einen hohen Stellenwert bei der Digitalisierung des Gesundheitswesen bekommeen: „Im Zweifel muss zuerst für den Schutz der Patientendaten gesorgt werden, bevor neue Prozesse im Gesundheitswesen digitalisiert werden.“ Das fordert Prof. Dr. Hannes Federrath, Präsident der Gesellschaft für Informatik.

In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2020 wurde festgestellt, dass „vor allem in Anbetracht des teils sensiblen und in hohem Maße persönlichkeitsrelevanten Charakters der genutzten Daten und der dabei breitflächigen Erhebung ein erheblicher Grundrechtseingriff“ vorliegt. „Verstärkt wird dieser Effekt durch die beträchtliche Menge an Daten, die erhoben, übermittelt, ausgewertet und anderweitig weiterverarbeitet werden dürfen. Insofern ist darauf zu verweisen, dass auch einzelne Daten mit scheinbar gering ausgeprägter Persönlichkeitsrelevanz in der Zusammenschau mit anderen Daten einen intensiven Persönlichkeitsbezug entfalten können (vgl. schon BVerfGE 65, 1 ).“, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. März 2020 (1 BvQ 1/20).

Ist- Zustand der IT-Sicherheit ermitteln

„Die von ärztlicher Seite vorangetriebene, den gleichen Gegenstand betreffende Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf einstweilige Anordnung 1 BvR 2796/20 gegen das Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (BGBl. I S. 2562ff.) bietet nach Auffassung der Gesellschaft für Informatik nun die Gelegenheit, zunächst den aktuellen Zustand der IT-Sicherheit genauer zu ermitteln, bevor weitere Schritte der Digitalisierung des Gesundheitswesens unternommen werden.“, so der Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik PAK.

Werden daher Ärzte auf der Grundlage des Digitale-Versorgung-Gesetzes gezwungen, mit teilweise unsicheren IT-Systemen des Gesundheitswesens digitalisierte Patientendaten zu übermitteln, so drohen schwere, nicht mehr rückgängig zu machende Grundrechtsbeeinträchtigungen für die betroffenen Patienten.

Über den Präsidiumsarbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit der Gesellschaft für Informatik (GI)

Sicherheits- und Datenschutzaspekte werden stark zunehmend von Gesellschaft, Unternehmen und auch der Politik adressiert. In der GI befassen sich eine Vielzahl von Fachbereichen (u.a. Sicherheit – Schutz und Zuverlässigkeit) mit diesen Themen, so dass das Präsidium den alle Fachbereiche übergreifenden Arbeitskreis Datenschutz und IT-Sicherheit mit der Bearbeitung beauftragt hat. https://pak-datenschutz.gi.de/

Über die Gesellschaft für Informatik e.V.

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ist mit rund 20.000 persönlichen und 250 korporativen Mitgliedern die größte und wichtigste Fachgesellschaft für Informatik im deutschsprachigen Raum. Seit 1969 vertritt sie die Interessen der Informatikerinnen und Informatiker in Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Gesellschaft und Politik. Mit 14 Fachbereichen, über 30 aktiven Regionalgruppen und unzähligen Fachgruppen ist die GI Plattform und Sprachrohr für alle Disziplinen in der Informatik. www.gi.de. Foto Prof. Dr. Hannes Federrath, Präsident der Gesellschaft für Informatik: „Im Zweifel muss zuerst für den Schutz der Patientendaten gesorgt werden, bevor neue Prozesse im Gesundheitswesen digitalisiert werden.“

Quelle: Gesellschaft für Informatik e.V.
Foto: Adobe Stock / leowolfert


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