Digitales Entlassmanagement mit Recare für Ihr KHZG-Patientenportal

Nachversorgernetzwerk

Veröffentlicht 22.03.2021 04:00, Dagmar Finlayson

Die Digitalisierung der Krankenhäuser rückt mit dem am 18. September 2020 im Bundestag beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in den politischen Fokus. Bund und Länder stellen dabei  4,3 Milliarden Euro zur Verfügung, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit investieren können.

Elf förderfähige Tatbestände sind insgesamt im KHZG eingeplant, die primär die Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patienten thematisieren. Die inhaltlich wichtigsten Konsequenzen ergeben sich dabei aus der durch das KHZG resultierenden Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (nachfolgend “KHSFV”) und einer Anpassung des Krankenhausentgeltgesetzes (nachfolgend “KHEntgG”).

In der KHSFV werden die förderfähigen digitalen Services aufgelistet.

Gesetzliche Forderung und Förderung von digitalen Entlassmanagement-Plattformen

Das digitale Entlassmanagement wird nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 KHSFV gefördert. Das heißt konkret, dass Krankenhäuser je nach Bundesland 70 % bis 100 % der Kosten für ein förderfähiges Vorhaben von Bund und Ländern über den Projektzeitraum zurückerstattet bekommen. Außerdem ist die Nutzung von sogenannten “digitalen Patientenportalen” mit Entlassmanagement-Plattform nach den Neuerungen im KHEntgG durch das KHZG nun auch gesetzlich vorgeschrieben, da sonst Abschläge von bis zu 2 % des stationären und teilstationären Umsatzes drohen (vgl. Neufassung § 5 Abs. Absatz 3h KHEntgG). Mit dem KHZG setzt der Gesetzgeber also ein Förderprogramm um, etabliert aber auch neue gesetzliche Pflichten und Voraussetzungen für die Bereitstellung digitaler Services, welche ein Krankenhaus erfüllen muss.

Laut §19 KHSFV Satz 1 Nr. 2 und den dazugehörigen Teilen der Förderrichtlinie  ist das digitale Entlassmanagement förderfähig als Teil des Patientenportals, wobei auch ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement vom Krankenhaus implementiert werden muss, um den Fördertatbestand vollständig zu erfüllen.

Dabei steht im Sinne des Gesetzgebers der digitale Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Patienten sowie zwischen den Leistungserbringern untereinander und dem Kostenträger im Fokus. Und das sowohl vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Entscheidend ist hierbei, den Kommunikationsaufwand zu minimieren und zugleich den Informationsaustausch zu beschleunigen, sodass sich die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten nachhaltig verbessert wird. Administrative Prozesse sollen entlastet und beschleunigt werden und sich dadurch positiv auf die Arbeitsqualität und -quantität des Krankenhauspersonals und auf die Aufenthaltsdauer der Patienten im Laufe ihres Behandlungsprozesses auswirken.

Recare als perfekter Baustein für das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement.

Mit mehr als 500 Akut- und Rehakliniken sowie über 13.000 weiteren Leistungserbringern ist Recare die größte digitale Plattform für Entlassmanagement gemessen an der Anzahl der aktiven Vertragspartner in Deutschland.

Unter anderem haben fast 46 % aller Pflegedienste und -heime bundesweit ein aktives Versorgerprofil auf Recare und können über die Plattform auf ihre Leistungsprofile zugeschnittene Versorgungsanfragen erhalten.

Auf der Seite der Krankenhäuser kommt die Plattform bereits bei renommierten Kliniken und Klinikgruppen wie Vivantes, den Sana Kliniken AG, der München Klinik, der Medizinischen Hochschule Hannover oder dem Universitätsklinikum Essen zum Einsatz.

“Recare hilft dabei die Koordinationsprozesse im Überleitungsmanagement skalierbarer und messbarer zu gestalten, um auch die zukünftigen Herausforderungen des demografischen Wandels verlässlich bewältigen zu können. Darüber hinaus kann mit Recare die Verweildauer besser gesteuert und verringert werden - eine wichtige Voraussetzung für einen stabilen Patientenfluss. Gleichzeitig werden heute schon Mitarbeiter entlastet und es ist mehr Zeit für die Betreuung der Patienten möglich; etwas, was uns sehr am Herzen liegt. Denn letztendlich sollte der Patient immer im Fokus unseres Handelns stehen.” (Maximilian Greschke CEO und Mitgründer von Recare)

Die Plattform ermöglicht die effiziente Suche nach Versorgungsplätzen in den Bereichen Pflegeüberleitung, Krankenhausverlegung, Anschlussheilbehandlung, Frühreha sowie Krankenbeförderung, Hilfsmitteln und Home Care.

Basierend auf einem digitalen Patientenprofil werden verschiedene Leistungserbringer kontaktiert und Versorgungsoptionen für das geplante Entlassdatum gesammelt. Dabei können mittlerweile auch verschiedene Leistungen parallel basierend auf demselben Datensatz angefragt werden - zum Beispiel eine Pflegeüberleitung gemeinsam mit den notwendigen Hilfsmittelleistungen.

Über eine innovative Ende-zu-Ende-Verschlüsselung können außerdem personenbezogene Patientendaten sicher übertragen werden. Auf Basis dieser Technologie können auch papierlose Anträge an die ersten gesetzlichen Krankenversicherungen übermittelt werden.

Die folgende Tabelle illustriert, wie ein umfassender Einsatz der Recare-Plattform bereits heute alle MUSS-Kriterien von Punkt 4.3.2.3. der Förderrichtlinie erfüllt und somit einen perfekten Baustein für das digitale Entlassmanagement ihres Patientenportals liefert. Um die MUSS-Kriterien in den anderen Tatbeständen des digitalen Patientenportals zu erfüllen, ist eine Integration von Recare in alle führenden Patientenportale möglich. Es bestehen außerdem mittlerweile Schnittstellen zu allen Klinikinformationssystemen auf dem deutschen Krankenhausmarkt, sodass eine Doppeleingabe vermieden werden kann.

Kriterium

Kommentar

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Funktionale MUSS-Kriterien zum Entlassmanagement nach 4.3.2.3. der Förderrichtlinie

Strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und die Bereitstellung von Dokumenten auf Basis anerkannter Standards an nachgelagerte Leistungserbringer

Mit der innovativen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Recare-Plattform können schon heute sicher strukturierte Patientenprofile und Dateien an Leistungserbringer übertragen werden. In der Projektlaufzeit wird Recare außerdem eine offene HL7 FHIR Schnittstelle für nachgelagerte Leistungserbringer schaffen, sodass diese hier eine nahtlose Integration ermöglichen kann.

 

Auf Basis einer digitalen Plattform innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patientinnen und Patienten melden zu können und mit Hilfe der digitalen Plattform innerhalb eines Netzwerkes zeitnah Rückmeldung hinsichtlich passender freier Kapazitäten zu erhalten.

Auf Basis eines digitalen Patientenprofils schreibt die Recare-Plattform Ihre Versorgungsbedarfe an die Leistungserbringer mit passendem Leistungsspektrum aus. Diese bestätigen einen digitalen Überleitungsbogen und Sie erhalten eine Liste der passenden Versorger mit angebotenen Kapazitäten zum geplanten Entlassdatum.

Speicherung von Daten der Patientinnen und Patienten in deren elektronischer Patientenakte nach § 341 SGB V sowie in anderen digitalen Akten ermöglichen.

Über eine verfügbare Rückintegration ins KIS können bereits heute aus Recare generierte Zusammenfassungen der Überleitung für Patienten in den normalen ePa-Workflow der Klinik erfolgen. Einzige Voraussetzung ist die ohnehin gesetzlich geforderte Anbindung der Klinik an die Telematikinfrastruktur.

 

Allgemeine Grundvoraussetzungen nach 4.2.1. der Förderrichtlinie

Beim Austausch medizinischer Daten müssen anerkannte Standards zur Herstellung einer durchgehenden Interoperabilität digitaler Dienste verwendet werden.

Die Recare-Plattform kann bereits heute über  Schnittstellen basierend auf den etablierten Standards HL7v2 und HL7 FHIR zu Primärsystemen von Kliniken Daten erhalten und austauschen. In der Weiterentwicklung über die Projektlaufzeit werden die Anforderungen des Bestätigungsverfahrens der gematik einbezogen, sobald diese veröffentlicht sind. Über diese Schnittstellen können auch die anderen Unterpunkte des Fördertatbestands “Digitales Patientenportal” gem. §19 Abs. 1 Nummer 2 KHZG angebunden werden.

Vorgaben zur Interoperabilität, die sich aus den Anforderungen an Schnittstellen in informationstechnischen Systemen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch ergeben, berücksichtigt werden.

Generierte, für Patientinnen und Patienten relevante, Dokumente und Daten in die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V übertragbar sind.

s.o.

Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik

Recare wird bereits von anspruchsvollen Kunden und in die Plattform integrierten gesetzlichen Krankenkassen genutzt, für welche ohnehin höchste Sicherheitsstandards und Compliance mit allen datenschutzrechtlichen Themen gewährleistet sein muss.

Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften

Recare ONE - Das perfekte KHZG-Paket für digitales Entlassmanagement.

Recare hat für Krankenhäuser ein bis zu 100 % förderfähiges Angebot im Rahmen des KHZG zusammengestellt. Recare ONE beinhaltet Lizenzen für alle einsatzbereiten Recare-Module - Pflegeüberleitung, Rehabilitation, Hilfsmittel & HomeCare, Krankenbeförderung und akutgeriatrische Verlegungen in einer Lizenz mit 20-40 % Kostenersparnis je nach Klinikgröße im Vergleich zum Einzelkauf der Module. Die Integration in das Klinikinformationssystem ist inklusive. Damit werden alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt und die Klinik zukunftsfähig ausgerüstet.

Inbegriffen im Recare ONE Angebot sind die folgenden Leistungen

Position

Beschreibung

Lizenz Pflegeüberleitungen

 

Unbegrenzte Anzahl an Überleitungen in ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

 

Lizenz Reha

 

Unbegrenzte Anzahl an Überleitungen in ambulante und stationäre Anschlussheilbehandlung und Frührehabilitation

 

Lizenz Hilfsmittel & Home Care

 

Unbegrenzte Anzahl an Versorgungssuchen nach Hilfsmitteln und Home Care Leistungen über die Plattform

 

Lizenz Akutgeriatrie

 

Unbegrenzte Anzahl an Versorgungssuchen für akutgeriatrische bzw. geriatrische frührehabilitative Versorgung

 

Lizenz Krankenbeförderung*

 

Unbegrenzte Anzahl an Versorgungssuchen für qualifizierte und unqualifizierte Krankenbeförderung

 

Bereitstellung & Einrichtung der Lizenzen

 

Das initiale Setup und Konfiguration sowie der Aufbau der Netzwerke mit den diversen Leistungserbringern, falls diese lokal zum Teil noch nicht bestehen. Dazu gehört auch der Anschluss Ihrer priorisierten Versorgungspartner für alle Bereiche.

 

Kostenträgerintegration, wo verfügbar

 

Vollständige Nutzung aller Funktionen mit digital integrierten Kostenträgern wie zum Beispiel dem papierlosen Antrag auf Anschlussheilbehandlung

 

KIS Integration

Ebenfalls in der Recare ONE Lizenz inbegriffen ist die Integration von Recare mit Ihrem Klinikinformationssystem, um jeglichen Doppeleingabeaufwand zu vermeiden. Dies kann auch parallel zur Nutzung erfolgen - grundsätzlich ist die Schnittstelle optional, aber meist sinnvoll.

 

*Krankenbeförderung ist in Deutschland regional sehr unterschiedlich reguliert. Standardmäßig ist die Integration von Krankenbeförderung inkludiert. Sollte in Ihrer Region eine Anbindung der Krankenbeförderung keinen Sinn machen, gibt es eine Version des Recare ONE Pakets, welche diese Lizenz nicht inkludiert.

Wollen Sie unsere Vision als bewegtes Bild erleben? Besuchen Sie uns auf www.recaresolutions.com und schauen Sie sich die aktuelle Recare Keynote an - ein neues, jährliches Videoformat, in welchem wir die innovativen Neuerungen unserer Plattform und unserer Mission zeigen.

Werden Sie jetzt konkret.

Kontaktieren Sie Recare für eine unverbindliche Demo des Produkts - inklusive der Integration zu gesetzlichen Krankenversicherungen. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail an management@recaresolutions.com.

Quelle/Text/Bild: Recare



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