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DiGA kommen im ärztlichen Versorgungsalltag an
Category : Digitalisierung
Published by Dagmar Finlayson on 30.06.2022 13:40

Die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) Vivira erhält ab 1. Juli eine eigene Gebührenordnungsposition (GOP) innerhalb des EBM-Leistungsverzeichnisses. Die Vivira-spezifische GOP 01472 (64 Punkte / aktuell 7,21 Euro, bis zu zweimal pro Krankheitsfall) bildet die Verlaufskontrolle und Auswertung für die DiGA Vivira zur Behandlung von nicht-spezifischen Rückenschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose) ab. Die Vergütung dieser optionalen ärztlichen Begleitung unterstützt die optimale Behandlung von Patient*innen mit Vivira. Der Beschluss des Bewertungsausschusses über eine eigene Abrechnungsziffer für Vivira erfolgte nachdem die Anwendung aufgrund ihrer überzeugenden klinischen Evidenz zur Schmerzreduktion im Februar 2022 im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dauerhaft gelistet wurde. „Vivira ist damit eine der ersten DiGA, die mit einer eigenen GOP für die Verlaufskontrolle in die ambulante Patientenversorgung integriert werden können“, erklärt Dr. Philip Heimann, Mitgründer und Geschäftsführer der Vivira Health Lab GmbH. „Wir freuen uns, dass sich die DiGA Vivira damit von Ärzt*innen noch umfassender einsetzen lässt, um der Unterversorgung im Bereich Rückenschmerzen erfolgreich entgegen zu wirken.“

Zusatzpauschale zur Erstverordnung
Orthopäd*innen und Unfallchirurg*innen, Hausärzt*innen, Fachärzt*innen für Chirurgie sowie Internist*innen ohne Schwerpunkt können die neue GOP 01472 (64 Punkte / aktuell 7,21 Euro) einmal im Behandlungsfall und bis zu zweimal im Krankheitsfall abrechnen. Bislang wurde lediglich die Erstverordnung der DiGA Vivira (GOP 01470 / 18 Punkte, aktuell 2,03 Euro) vergütet. „Mit der neuen Vivira-GOP wird endlich auch zusätzlichen Leistungen wie Verlaufskontrolle und Abschlussgespräch Rechnung getragen“, erläutert Dr. med. Tom Göhre, niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin. Zur Ausstellung eines Vivira-Rezepts geben Ärzt*innen einfach die PZN 16898718 oder den Begriff „Vivira“ in der Arzneimittelliste über das Praxisverwaltungssystem in das Muster 16 Rezept ein. Das Rezept reichen die Patient*innen dann bei ihrer Krankenkasse ein, um von dieser den Vivira-Freischaltcode zu erhalten. Es handelt sich bei Vivira um kollektivvertragliche Regelversorgung. Die Krankenkassen haben bei ärztlicher Verordnung von DiGA keinen Genehmigungsvorbehalt. 

Belastet nicht das Heilmittelbudget, extrabudgetär  in Bezug auf morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
Weiterhin gilt, die Verschreibung von Vivira belastet nicht das ärztliche Heilmittelbudget.  Außerdem wird die Vivira-spezifische GOP 01472 nicht im Rahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung begrenzt, Ärzt*innen bekommen also in jedem Fall den vollen Betrag für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA Vivira. Darüber hinaus wurde keine Prüf- oder Kalkulationszeit definiert. “Es ergibt sich aus ärztlicher Sicht ein Dreifach-Effekt aus der Verordnung und Verlaufskontrolle von Vivira: Erstens wird das Heilmittelbudget nicht belastet. Zweitens erfolgt die Vergütung extrabudgetär. Drittens wird – anders als bei Physiotherapie – neben der Verordnung nun auch die Verlaufskontrolle vergütet. Die Vivira-GOP ist damit eine wichtige Ergänzung, um die Betreuung meiner Patient*innen sinnvoll abzubilden“, so Dr. med. Tim Niedergassel, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin am MVZ Medicum Brake in Bielefeld.

Grafik: Neu im EBM ab 1 Juli 2022: GOP DiGA “Vivira”

Kostenübernahme für Vivira auch durch PKV, Beihilfe, gesetzliche Unfallversicherung und bei Entlassung aus der stationären Versorgung
Auch die meisten privaten Krankenversicherungen (PKV), die Beihilfe sowie die gesetzliche Unfallversicherung erstatten die Kosten für Vivira. “Patient*innen, die zunächst als Selbstzahler die DiGA erwerben, um dann das Rezept und die Quittung bei ihrer privaten Krankenversicherung einzureichen, sollten sich dort vorher erkundigen, ob die Kosten in ihrem Fall wirklich übernommen werden”, empfiehlt Philip Heimann. Auch im Kontext von Beihilfe oder gesetzlicher Unfallversicherung ist ein Anruf beim Kostenträger ratsam, um das Vorgehen abzustimmen. Seit kurzem ist die Verordnung von Vivira zudem im Rahmen des stationären Entlassmanagements rechtssicher möglich. Die entsprechende Anpassung wurde im “Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a SGB V” zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. vorgenommen.

Quelle: Vivira Health Lab GmbH

Symbolbild: Pixabay/Pexels