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Debatte um Datenschutz in Versorgung und Forschung
Category : IT-Sicherheit & Kritis
Published by Dagmar Finlayson on 31.10.2022 13:30

Mit dem 128. Internistenkongress im April 2022 hat die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) eine intensive Diskussion um den Datenschutz in Versorgung und Forschung begonnen. Nun haben sich am vergangenen Dienstag (25.10.) Vertreter der DGIM mit dem Hessischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Professor Dr. iur. Alexander Roßnagel getroffen. Dabei diskutierten die Beteiligten unter anderem, wie datenschutzrechtliche Hürden in der Versorgung abgebaut werden können und sich eine bessere Verfügbarkeit von Daten für die medizinische Forschung erreichen lässt. Dafür müssen aus Sicht der DGIM vor allem Interpretationsspielräume in rechtlichen Vorgaben sowie Unklarheiten über behördliche Zuständigkeiten beseitigt werden. Der nun begonnene Dialog soll in Zukunft fortgesetzt werden.

Gleich zu Anfang des Gespräches kam ein unterschiedlicher Blickwinkel zu Tage. Für den Datenschutz sind es die Grundrechte auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung einerseits und das Grundrecht auf Forschungsfreiheit andererseits, die häufig miteinander konkurrieren. Für die Medizin ist aber Forschung im Sinne und für die Patientinnen und Patienten, wenn sie dieser zustimmen und sie ihnen zugutekommt, das entscheidende Rechtsgut. „Im Zweifel legen örtliche Datenschutz-Beauftragte die Regeln eher restriktiv aus, wodurch beispielsweise der Austausch von Befunddaten oder anderen für die Versorgung relevanten Informationen erschwert wird“, beklagt Professor Dr. med. Markus M. Lerch, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender am LMU Klinikum München, der als Präsident des 128. Internistenkongresses das Thema auf die Agenda gesetzt hatte. Im klinischen Alltag könnten Interpretationsspielräume in Datenschutzgesetzen sogar zum Hindernis für die Patientenversorgung werden.

„Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit steht im Zentrum unseres Wirkens als Ärztinnen und Ärzte und aller anderen Gesundheitsberufe“, beschreibt DGIM-Generalsekretär Professor Dr. med. Georg Ertl, Internist und Kardiologe aus Würzburg, den Standpunkt der Fachgesellschaft. „Datenschutz-Vorgaben müssen die Bedürfnisse in Versorgung und Forschung eindeutig abbilden – ähnlich wie für die medizinische Versorgung brauchen wir Leitlinien für den Datenschutz“, betont Ertl und stieß damit auf offene Ohren bei Professor Roßnagel. „Wir begrüßen es sehr, dass wir nun mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Austausch über diese und weitere Themenfelder treten konnten, auf denen aus unserer Sicht dringender Änderungsbedarf besteht“, ergänzt Professor Dr. med. Ulf Müller-Ladner, Vorsitzender der DGIM.

Mit Blick auf die bessere Vereinbarkeit von Forschung, Patientenversorgung und Datenschutz hat die DGIM im September 2022 zentrale Anforderungen und Lösungsvorschläge formuliert und dem Bundesgesundheitsministerium übermittelt (1). Im aktuellen Gespräch kam die DGIM mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten überein, dass der Abbau von Interpretationsspielräumen, das Zusammenfassen von Best-Practice-Beispielen aus Versorgung und Forschung sowie eine Vereinheitlichung divergierender Datenschutzanforderungen, zum Beispiel in Krankenhausgesetzen, wichtige Ziele seien. „Wir danken Professor Roßnagel für den konstruktiven Austausch, den wir gern nach der Datenschutzkonferenz der Länder fortsetzen, aber auch für die im Gespräch auf beiden Seiten gewonnene Erkenntnis, wie weitgehend die Übereinstimmung in unseren Auffassungen war“, sagt Ertl.

Die Landes- und der Bundesdatenschutzbeauftragte werden sich im November 2022 schwerpunktmäßig mit dem Schutz von Gesundheitsdaten befassen. „Auch hier ist unser Standpunkt klar: Im Interesse unserer Patientinnen und Patienten muss der Zugriff auf Gesundheitsdaten für Forscherinnen und Forscher zu wissenschaftlichen Zwecken erleichtert werden, um aus dem riesigen Schatz an Daten neue Therapien und Diagnostiken entwickeln zu können“, betont DGIM-Vorstandsmitglied Lerch.

Mehr Informationen:

(1) DGIM, Anforderungen an ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, Stand 14. September 2022: https://www.dgim.de/fileadmin/user_upl ... tennutzungsgesetz_FIN.pdf

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)

Symbobild: Pixabay/kalhh