Der Roll-out der elektronischen Patientenakte (ePA) gewinnt weiter an Fahrt. Alle Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS), die im Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. organisiert sind, haben inzwischen die notwendigen ePA-Module ausgeliefert oder realisieren dies zu Beginn des dritten Quartals 2025. Unter den bereits ausgerollten Systemen befinden sich alle in der ambulanten humanmedizinischen Versorgung. Dabei stehen Hersteller ihren Kund:innen während der Implementierung und bei Fragen zur Nutzung im Versorgungsalltag aktiv zur Seite – eine Übersicht des ePA-Rollouts inklusive der Freischaltungsdaten und weiterführender Informationen ist angehängt. Damit ist ein entscheidender Meilenstein erreicht: Die technischen Voraussetzungen und die begleitenden Informations- und Schulungsangebote für die ePA sind flächendeckend vorhanden.Die Anbieter verzeichnen weiterhin Rückmeldungen zur ePA-Nutzung aus dem Praxisalltag, die in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess bewertet und in die Systeme integriert werden.
Bereits heute zeigt sich: Mit der elektronischen Medikationsliste (eML) ist im Praxisalltag ein konkreter Mehrwert spürbar. Ärzt:innen und medizinisches Fachpersonal profitieren von einem besseren Überblick über die Medikation ihrer Patient:innen. Funktionserweiterungen der ePA in den geplanten Ausbaustufen werden folgen, weitere Mehrwerte für Anwender:innen bieten und damit die Nutzung Schritt für Schritt weiter steigern.
Der enge Austausch mit den Anwender:innen zeigt außerdem: Die Weiterentwicklung der ePA ist ein gemeinschaftliches Projekt, an dem die gematik als spezifizierende und prüfende Stelle, die umsetzende Industrie und die Praxen gemeinsam arbeiten.
Wir freuen uns, dass unsere Mitglieder mit ihrer vollständigen und fristgerechten Auslieferung einen wichtigen Beitrag zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen leisten. Damit wurde eine wichtige Voraussetzung für die Praxen geschaffen, um sie in den kommenden Monaten in ihrer sicheren und kompetenten Nutzung der ePA zu unterstützen.
Wichtig ist: Auch wenn das technische Modul für die ePA bereits in den PVS integriert ist, liegt die Entscheidung über die Aktivierung in vielen PVS in der Entscheidungshoheit der Ärzt:innen. Viele Praxen nutzen die derzeitige Phase, um sich auf die verpflichtende Einführung ab 1. Oktober 2025 vorzubereiten, Schulungen zu absolvieren sowie ihre internen Prozesse entsprechend anzupassen. Der Ausbau der bereits bestehenden Weiterbildungsangebote zu rechtlichen, wirtschaftlichen und behandlungsbezogenen Aspekten der ePA sowie die Beantwortung offener Fragen zu diesen Themen auf Seiten der Ärzt:innen liegen aus Sicht des Verbandes in der primären Verantwortung der ärztlichen Selbstverwaltung und Standesvertretung.
Der bvitg begrüßt ausdrücklich, dass durch das entschlossene Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit aller relevanten Akteure – insbesondere mit der Industrie / Primärsystemherstellenden – sowie durch das schrittweise Hochfahren der ePA-Funktionalitäten die zentralen Voraussetzungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Umsetzung geschaffen wurden.
Bild & Quelle: Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.©