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Kabinett beschließt Anpassung der Krankenhausreform
Category : Politik
Published by Kai Wehrs on 15.10.2025 09:00

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) beschlossen. 

Die grundsätzlichen Ziele der Krankenhausreform bleiben gewahrt. Dennoch sollen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung für Kliniken erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten geschaffen werden, die den Ländern mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung ermöglichen.

                                                                

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"Das Ziel der Krankenhausreform bleibt unangetastet: Wir wollen eine bessere Bündelung von Leistungen und mehr Qualität in der Versorgung. Komplexe Eingriffe sollen in dafür spezialisierten Kliniken vorgenommen werden.An verschiedenen Stellen hat die ursprüngliche Reform aber den Praxischeck bisher nicht bestanden. So müssen wir etwa die Versorgung auf dem Land aufrechterhalten und Anpassungen vornehmen, wo die ursprüngliche Reform zu ungewünschten Verwerfungen führen würde. Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Krankenhäusern genügend Zeit bleibt, die neuen Qualitätsvorgaben auch umzusetzen. Damit machen wir die Reform der Krankenhausversorgung alltagstauglich.“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

 

Die wichtigsten Regelungen

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

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Entwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (Kabinett)

PDF-Datei (nicht barrierefrei, 831 KB)

 

Quelle: © Bundesministerium für Gesundheit

Symbolbild: Apichat / AdobeStock