Portraitfoto_Nina_Warken_Querformat.jpg
Bundestag beschließt Anpassung der Krankenhausreform
Category : Krankenhausreform
Published by Kerstin Müller on 06.03.2026 09:50

Nina Warken: „Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern – und sie wird sich verändern“

Der Deutsche Bundestag hat am 6. März 2026 die Anpassung der Krankenhausreform beschlossen. Die wesentlichen Ziele der Reform bleiben erhalten: eine Bündelung von Leistungen, mehr Spezialisierung und dadurch eine bessere Qualität in der Versorgung. Zentrale Anpassungen betreffen die praxistaugliche Umsetzung der Maßnahmen mit dem Ziel, die stationäre Versorgung – insbesondere in der Regel- und Notfallversorgung – auch im ländlichen Raum sicherzustellen.

Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern – und sie wird sich verändern. Der Transformationsprozess hat längst begonnen. Damit er strukturiert und mit Weitsicht geplant und umgesetzt werden kann, werden durch das Gesetz die notwendigen Anpassungen an der Krankenhausreform vorgenommen. Im Schulterschluss von Bund und Ländern ist es gelungen, ein Reformpaket zu erarbeiten, das nicht an den grundsätzlichen Zielen der Krankenhausreform rüttelt. Wir wollen keine Lücken in der Versorgung! Die Menschen müssen sich auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können – ganz gleich, ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben. Spezialisierte, komplexe Eingriffe müssen aber dort stattfinden, wo die Kompetenz für das beste Behandlungsergebnis vorhanden ist. Genau das werden wir durch das heute beschlossene Gesetz erreichen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken


Die wichtigsten Punkte des Krankenhausreformanpassungsgesetzes

Hintergrund zum KHAG

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode auf eine praxisnahe Fortentwicklung der Krankenhausreform verständigt. Der Entwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) wurde am 8. Oktober 2025 vom Kabinett beschlossen. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Chronik des Gesetzes

Alle Stationen zum Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) sowie Entwürfe und Stellungnahmen

 

Quelle: © Bundesministerium für Gesundheit 

Bild: © BMG/Jan Pauls