
Notfallreformgesetz: Notfallversorgung sektorenübergreifend digitalisieren und Daten für Forschung verfügbar machen
Die TMF e. V. begrüßt in einer gemeinsamen Stellungnahme mit weiteren Fachorganisation-en die Ziele des Kabinettsentwurfs zur Reform der Notfallversorgung.
Die TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V. begrüßt in einer gemeinsamen Stellungnahme mit den notfallmedizinischen Fachge-sellschaften sowie weiteren Fachgesellschaften und Verbünden die Ziele des Kabinetts-entwurfs zur Reform der Notfallversorgung. Der Entwurf setzt wichtige digitale Bausteine für eine vernetzte Notfallversorgung – von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten über den Rettungsdienst bis zu den Notaufnahmen.
Aus Sicht der TMF e. V. bietet das Gesetz eine einmalige Chance, die Notfallversorgung entlang des gesamten Versorgungsweges von Patientinnen und Patienten sektorenübergreifend zu digitalisieren und messbar zu verbessern. Damit die Reform in der Praxis wirkt, müssen Daten aus Akutleitstellen/Notdiensten der Kassenärztlichen Vereinigungen, Rettungsdiensten und Notaufnahmen/Integrierten Notfallzentren (INZ) sicher, interoperabel und für Qualitätssicherung sowie Versorgungsforschung nutzbar sein. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass sie regional verknüpfbar und bundesweit vergleichbar sind.
„Das Notfallreformgesetz stößt eine weitreichende Umstrukturierung und Digitalisierung der Notfallversorgung an. Parallel verändern weitere Reformen die stationäre und ambulante Versorgung“, betont Prof. Dr. Rainer Röhrig, Vorsitzender der TMF e. V. „Solche Eingriffe in ein komplexes System müssen wissenschaftlich begleitet werden, damit gesellschaftliche Debatten und politische Entscheidungen auf belastbaren Erkenntnissen beruhen. Evidenzbasierte Politik funktioniert nur mit guten Daten. Deshalb müssen Daten entlang der Notfallversorgung sektorenübergreifend, sicher und ohne unnötige Hürden für die Forschung verfügbar gemacht werden“, so Röhrig.
Dafür braucht es aus Sicht der TMF e. V. eine klare Rechtsgrundlage für eine datenschutzkonforme, zweckgebundene Verknüpfung entlang des Versorgungspfads. Interoperabilität beginnt zudem bereits bei der Datenerfassung: Fachgesellschaften müssen eingebunden und konsentierte, interoperable Datensätze verbindlich genutzt werden.
Das Notfallreformgesetz stößt eine weitreichende Umstrukturierung und Digitalisierung der Notfallversorgung an.
„Wir dürfen uns keine neuen Datensilos leisten“, erklärt Sebastian C. Semler, Geschäftsführer der TMF e. V. und Vorsitzender des Beirates der gematik GmbH. Mit Blick auf laufende und bereits abgeschlossene Gesetzesvorhaben, dies sind neben dem Notfallreformgesetz u. a. das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) inklusive den Änderungen am Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), das Medizinregistergesetz (MRG), das Forschungsdatengesetz sowie den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) betont er: „Diese Gesetze müssen aufeinander abgestimmt sein. Nur dann entstehen durchgängige, sichere Datenflüsse, die die Versorgung verbessern und gleichzeitig Forschung sowie Qualitätssicherung stärken.“ Damit die Digitalisierung bundesweit funktioniert, braucht es Verbindlichkeit: Standards müssen mit klaren Umsetzungsmechanismen in die Fläche kommen. „Die Erfahrung zeigt: Standards allein reichen nicht. Ohne Stichtage, Nachweise und Anreize bleibt Interoperabilität regional zufällig. Verbindliche Umsetzung ist die Voraussetzung dafür, dass digitale Notfallversorgung bundesweit funktioniert“, ergänzt Semler.
Abschließend betont die TMF e. V. den Anspruch eines lernenden Systems, Reformwirkungen zeitnah sichtbar zu machen. „Wenn wir die Reformen in Deutschland und Europa wirksam steuern wollen, müssen wir aus der Versorgung lernen können: schnell, regional und bundesweit bzw. europaweit vergleichbar“, macht Röhrig deutlich. „Dazu braucht es eine datenschutzkonforme Verknüpfung und klare Regeln, die Forschung ermöglichen anstatt auszubremsen, die Bürokratie durch fehlende Abstimmung der Gesetzesvorhaben vermeiden und mit angemessenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen die Interessen der Patientinnen und Patienten schützen.“
Hier geht es zur gemeinsame Stellungnahme folgender Organisationen:
Weiterführende Informationen
Quelle: TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V
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