bfdi.jpg
BfDI diskutiert Datenschutz und Regulierung für Neurotechnologien
Category : IT-Sicherheit & Kritis
Published by Kerstin Müller on 14.07.2026 12:00

Strategic Foresight: BfDI-Workshop zu Neurotechnologien

Von neuen medizinischen Therapien über Konsumentenanwendungen wie Neurostimu-lation zum Stressabbau bis hin zur Überwachung unserer Gehirnaktivität: Welche Zukunft erwartet uns im Bereich der Neurotechnologien? Medien berichten über erfolgreiche Stu-dien zum Einsatz von Gehirn-Computer-Schnittstellen bei neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, Depression oder eingeschränkter Sprechfähigkeit. Währenddessen nehmen auch Innovationen und Investitionen in nicht-medizinischen Anwendungsgebieten wie Neurogaming, Wellness und persönliche Leistungssteigerung zu.

In Vorbereitung auf diese neuen Entwicklungen hat sich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, am 8. Juli 2026 mit etwa 30 Expertinnen und Experten zum Thema Neurotechnologien ausgetauscht. Teilgenommen haben unter anderem Fachleute der Universitäten Mannheim, Heidelberg, Freiburg und Hamburg, der Charité Berlin, des Hasso-Plattner-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit. Ziel des Workshops war es, zu identifizieren, in welchen Bereichen im Feld der Neurotechnologien datenschutzrechtlicher Klärungs- und Regulierungsbedarf besteht.

Neurotechnologien könnten bereits in Kürze ihren Weg in die breite Anwendung finden. Folgenschwer ist insbesondere, dass Neurotechnologien nicht nur Gehirndaten messen, sondern auch mentale Prozesse beeinflussen können. Der regulatorische Rahmen muss auch im dynamischen und komplexen Feld der Neurotechnologien die rechtskonforme und sichere Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleisten. Klar wurde während des Workshops, dass die DSGVO bereits eine solide Grundlage auch für die Verarbeitung von Neurodaten bietet. Dennoch bleibt ein zentraler Diskussionspunkt, inwieweit Neurodaten eine eigene und besonders sensible Datenkategorie darstellen. Zunächst bedarf es umfassender Risikobewertungen, die die unterschiedlichen Anwendungskontexte und die dynamische Technologieentwicklung berücksichtigen. Anschließend sind daraus Risikokategorien abzuleiten. Dies erleichtert die regulatorische Unterscheidung zwischen gesellschaftlich erwünschten und unerwünschten Anwendungen. Als erwünscht einstufen könnte man aufgrund des hohen gesellschaftlichen Nutzens beispielsweise den medizinischen Einsatz von Neurotechnologien. Für diese Anwendung könnten dann regulatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ihren rechtskonformen Einsatz grundrechtssensibel ermöglichen und dadurch Innovationen in diesem Feld fördern.

Der Workshop zu Neurotechnologien ist Teil eines Strategic-Foresight-Prozesses, den die BfDI 2024 als Instrument der proaktiven Beratung etabliert hat. Ziel ist es, sich mit neuen Entwicklungen auseinanderzusetzen, um frühzeitig datenschutzrechtliche Einschätzungen zu Zukunftsthemen zu entwickeln und zu einem lösungsorientierten Datenschutz beizutragen.

 

Quelle: © Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - BfDI

Symbolbild: KI-Illustration, generiert mit ChatCPT/OpenAI

Bildhinweis: Das Beitragsbild wurde für das Veröffentlichungsformat redaktionell angepasst.