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ePA-Vergütung bleibt bis Jahresende bestehen
Category : Digitalisierung
Published by Kerstin Müller on 06.09.2026 06:50

ePA-Vergütung noch bis Jahresende – Erste EBM-Anpassungen infolge des Spargesetzes beschlossen

Die Befüllung der elektronischen Patientenakte wird noch bis Jahresende vergütet. Ebenso erhalten alle Praxen bis dahin die Zuschläge zur Terminvermittlung, die 2019 mit dem Ter-minservice- und Versorgungsgesetz eingeführt wurden. Das hat der Erweiterte Bewertungs-ausschuss am Dienstag entschieden.

Hintergrund für den Beschluss ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die Abschaffung zahlreicher Leistungen vorsieht, weshalb der EBM angepasst werden muss. Der GKV-Spitzenverband hatte dabei im Bewertungsausschuss gefordert, dass Praxen schon ab 1. Oktober kein Geld mehr für die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten sollen. Zudem wollte er erreichen, dass es für Fachärzte bereits ab dem vierten Quartal keine Zuschläge zur Grundpauschale mehr geben soll, wenn ein Behandlungstermin über eine Terminservicestelle oder einen Hausarzt vermittelt wird.

Die KBV lehnte die Forderungen der Krankenkassen ab, weshalb der Erweiterte Bewertungsausschuss eingeschaltet wurde. Mit der Entscheidung des Gremiums steht nun fest, dass Ärzte und Psychotherapeuten die Leistungen noch bis 31. Dezember abrechnen können und die entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) erst zum 1. Januar wegfallen. Dies gilt für die Erstbefüllung und Aktualisierung der ePA sowie für die Zuschläge zur Terminvermittlung für Fachärzte.

Streichung weiterer Leistungen zum 1. Januar

Der Bewertungsausschuss hat weitere EBM-Anpassungen infolge des Spargesetzes beschlossen, die unstrittig waren. Sie betreffen die TSVG-Zuschläge zur Terminvermittlung für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte sowie die Pauschale, die Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte für die Vermittlung eines Facharzttermins erhalten. Die entsprechenden GOP werden zum 1. Januar im EBM gestrichen. Außerdem fallen die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie sowie die GOP für die Beratung zur Organ- und Gewebespende weg.

Mit der Streichung der Leistungen im EBM setzen der Bewertungsausschuss und der Erweiterte Bewertungsausschuss erste Vorgaben aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz um, das Ende Juli in Kraft getreten ist. Weitere Anpassungen wie die Abschaffung der Hygienezuschläge im EBM stehen noch aus.

EBM-Anpassungen zum 1. Januar 2027 infolge des Spargesetzes

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nimmt die Politik tiefgreifende Eingriffe in das Gesundheitssystem vor, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Was bedeutet das für die Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten und welche Belastungen kommen auf sie zu?

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Quelle: © Kassenärztliche Bundesvereinigung 

Bild: © Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), bearbeitet und grafisch aufbereitet durch Krankenhaus-IT Journal. KI-generiert