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bvitg fordert europäische Standards für die Prüfung vertrauenswürdiger KI
Category : IT-Management
Published by Kerstin Müller on 08.09.2026 06:10

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. nimmt zum Community-Draft A5 wie folgt Stellung:

Community-Draft A5 (AI Audit and Assurance Assessment Architecture)

Über die A5-Prüfarchitektur

Der neue A5 des BSI soll eine standardisierte, modulare Prüfarchitektur schaffen, mit der die Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen systematisch, nachvollziehbar und im Einklang mit regulatorischen Anforderungen – wie dem EU AI Act – bewertet und nachgewiesen werden kann. Er umfasst drei Dokumente:

Zurzeit liegen die Dokumente als Community Draft vor.

Einordnung

Der bvitg begrüßt die Initiative des BSI, die Vertrauenswürdigkeit von KI-Anwendungen in einer strukturierten, standardisierten und überprüfbaren Form zu überprüfen. Grundsätzlich unterstützt der bvitg die Standardisierung sowie einen transparenten und sicheren Einsatz von Technologien, wie der Künstlicher Intelligenz.

In der derzeit vorliegenden Ausgestaltung des A5 sieht der bvitg jedoch an verschiedenen Stellen Anpassungs- und Weiterentwicklungsbedarf, den wir mit den nachfolgenden Anmerkungen adressieren möchten.

Kritikpunkte

Der aktuelle Entwurf des A5 stellt sich als zusätzlicher Prüfkatalog, neben bereits bestehenden Prüflandschaften, dar. Überschneidungen mit bestehenden Evidenzen finden keine Berücksichtigung, mögliche Harmonisierungen werden nicht konsequent zusammengeführt. Doppelprüfungen werden insbesondere für die Cloud als gleiches Kriterium neben C5 angeführt:

Verbesserungsvorschläge

Zusammenfassung

Vertrauenswürdigkeit von KI-Anwendungen ist für die Gesundheits-IT ein zentrales, aber mehrdimensionales Thema: Es geht nicht allein um Standards und Transparenz, sondern gleichermaßen um regulatorische Kohärenz und Innovationsfähigkeit auf europäischer Ebene.

Der bvitg befürwortet einen risikobasierten, horizontalen Ansatz, der bestehende Nachweise nutzt, die Anbieter nicht überproportional belastet und den Zugang zu innovativen Technologien nicht erschwert.

Ziel muss es sein, einen Rahmen zu schaffen, der Vertrauen, Sicherheit und Versorgungsfähigkeit stärkt, ohne die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Gesundheits-IT zu gefährden.

 

Quelle: © Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

Symbolbild: KI-Illustration, generiert mit ChatCPT/OpenAI