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GKV-Spitzenverband fordert konsequente Ausrichtung der digitalen Versorgung am Versichertennutzen
Category : Verbände
Published by Kerstin Müller on 16.10.2026 09:20

Digitale Versorgung konsequent am Nutzen für Versicherte ausrichten

Angesichts des demografischen Wandels, eines steigenden Behandlungsbedarfes und komplexer Versorgungsstrukturen müssen Versorgungsprozesse effizienter, transparenter und digital besser miteinander verzahnt werden. In diesem Sinne begrüßt der GKV-Spitzen-verband grundsätzlich das Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheits-wesen (GeDIG), das gestern erstmals im Bundestag beraten wurde. Mit dem GeDIG sollen digitale Infrastruktur, Datennutzung und Versorgungsprozesse enger verknüpft werden.

„Digitalisierung im Gesundheitswesen muss sich nach dem konkreten Nutzen für die Versicherten und ihre Versorgung richten. Sie darf nicht beim Aufbau technischer Strukturen stehenbleiben, sondern muss die Versicherten im Alltag praktisch unterstützen, ihre Versorgung besser koordinieren und ihnen die Zugänge zur richtigen Versorgung erleichtern. Das GeDIG setzt hierfür wichtige Impulse“, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellv. Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

ePA als Plattform für patientenorientierte Versorgung

Besonders positiv hebt der GKV-Spitzenverband dabei die geplante Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) hervor, die deutlich stärker mit konkreten Versorgungsprozessen verbunden werden soll. „Durch die Möglichkeit für die Krankenkassen, mehr Daten als bisher für die individuelle Beratung und Betreuung ihrer Versicherten zu nutzen, kann sich die ePA zu einer Plattform für eine vernetzte, patientenorientierte Versorgung entwickeln. Das GeDIG enthält hierfür wichtige Regelungen, die in die richtige Richtung gehen. Nun müssen die Krankenkassen in jeder Hinsicht die Möglichkeit bekommen, die digitalen Innovationen weiter voranzutreiben“, so Dr. Martin Krasney, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes.

Gerechter Zugang zur Versorgung durch digitale Versorgungspfade

Auch dass mit dem GeDIG die technischen Voraussetzungen für die digital gestützte Primärversorgung geschaffen werden, findet prinzipiell die Zustimmung des GKV-Spitzenverbandes. „Ein erfolgreiches Primärversorgungssystem muss digitale Bedarfseinschätzung, elektronische Überweisung und elektronische Terminvermittlung zu einem digitalen Versorgungspfad verbinden. Darüber hinaus darf es nicht zwischen gesetzlich und privat versichert unterscheiden. So kann langfristig der Zugang zur Versorgung für alle gerechter, nutzerfreundlicher und bedarfsorientierter gestaltet werden. Damit unsere Versicherten einen schnellen und unkomplizierten Zugang zur richtigen Versorgungsebene erhalten, muss die digitale Bedarfseinschätzung allerdings unbedingt frei von Interessenkonflikten, also in neutralen Strukturen umgesetzt werden. Das Tool hierfür sollte daher nicht wie geplant allein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entwickelt und betrieben, sondern gemeinsamen mit dem GKV-Spitzenverband verantwortet werden“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis.

gematik: Wirtschaftlichkeit gewährleisten, Aufgaben klar abgrenzen

Die im GeDIG vorgesehene Weiterentwicklung der gematik sieht der GKV-Spitzenverband kritisch. „Der Gesetzentwurf erweitert die Aufgaben der gematik sehr unspezifisch. Dabei ist zu bedenken, dass Erweiterungen des Aufgabenspektrums der gematik unmittelbar zusätzliche finanzielle Belastungen der Beitragszahlenden zur Folge haben. Umso wichtiger ist daher, Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Kranken- und Pflegeversicherung und gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuermitteln zu finanzieren sind, voneinander klar abzugrenzen“, betont Dr. Martin Krasney.

 

Quelle: © GKV-Spitzenverband

Symbolbild: generiert mit künstlicher Intelligenz (ChatGPT / OpenAI)