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Klarstellung zum Start der ePA in Arztpraxen
Category : Verbände
Published by Dagmar Finlayson on 11.05.2021 04:30

Endspurt für die elektronische Patientenakte: Zum 30. Juni soll die ePA in den Arztpraxen einsatzfähig sein, sonst drohen Sanktionen. Doch beim Deutschen Ärztetag werden Zweifel geäußert, ob dieser Start gelingen kann. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gab dafür den PVS-Herstellern die Schuld und drohte mit gesetzlichen Schritten, um für mehr Geschwindigkeit zu sorgen.

„Diese Schuldzuschreibungen weisen wir klar zurück“, stellt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT, klar. „Die Hersteller arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung aller Digitalprojekte, die in dieser Legislatur auf den Weg gebracht wurden. Bei der Umsetzung von Vorgaben in der Software ist nicht allein die Geschwindigkeit bei der Programmierung relevant; sondern vielmehr die Softwarespezifikationen, welche den Herstellern regelhaft mit großer Verzögerung angeboten werden oder sich kurz vor Schluss ändern. Das ganze System steht seit Monaten unter enormen Druck und die Kapazitätsgrenzen aller Institutionen sind erkennbar erreicht. Viele der politisch gewollten Fristen lassen sich nicht ohne Weiteres in die Versorgungsrealität übersetzen. Obwohl dies seit Langem bekannt ist, zeigt sich bisher keine Bereitschaft, gesetzlich eine Priorisierung vorzunehmen.“

Mit dem Wunsch nach einer Priorisierung ist die Industrie nicht allein: So beklagte der Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt beim Deutschen Ärztetag, dass die vom Ministerium beschlossenen Fristen schon ohne Pandemie nicht zu halten gewesen wären und auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bezeichnete kürzlich bei ihrer Vertreterversammlung die Fristen zur Einführung weiterer digitaler Anwendungen als unrealistisch.

Agiles Projektmanagement erforderlich

Bei der Auflösung dieser Konflikte sieht der bvitg Handlungsbedarf: „Was wir jetzt brauchen, ist eine klare Priorisierung der Vorhaben: Was soll mit Vorrang angegangen werden und was kann im Gegenzug zurückgestellt werden? Ganz klar zu bevorzugen sind alle Vorhaben, die unmittelbar der Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten, etwa das digitale Impfzertifikat. Schließlich liegen diese im Hauptinteresse der Bevölkerung. Die Industrie steht für einen direkten Austausch gerne bereit“, ergänzt Zilch.

Die gesamte Pressemitteilung ist auch auf der bvitg-Website abrufbar: https://www.bvitg.de/0521-klarstellung-start-epa-arztpraxen/

Über den Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V.

Der bvitg e. V. vertritt in Deutschland die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen, deren Produkte je nach Segment in bis zu 90 Prozent des ambulanten und stationären Sektors inklusive Reha-, Pflege- und Sozialeinrichtungen eingesetzt werden. Über 70 Prozent der Unternehmen sind international tätig.

Die bvitg Service GmbH, die als hundertprozentige Tochtergesellschaft des bvitg e. V. auftritt, organisiert die Plattform DMEA – Connecting Digital Health.

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Foto: Sebastian Zilch, Geschäftsführer bvitg

Quelle: bvitg