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Elektronische Patientenakte (ePA)

             noch mit angezogener Handbremse
            Patientendaten-



            Schutz-Gesetz






            Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ werden digitale Angebote wie das E-Rezept
            oder die elektronische Patientenakte nutzbar. Die sensiblen Gesundheitsdaten sollen
            durch rigide Vorgabe von Dateiformaten, Antivirenprüfungen etc. geschützt sein. Mit
            einer sicheren App sollen Versicherte E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen
            können. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten
            bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt oder die Ärztin ihre elektronische
            Patientenakte (ePA) befüllt. Seit 2022 lassen sich darin auch der Impfausweis, der
            Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.




       4    SPECIAL_1/2022  IT-SICHERHEIT IM KRANKENHAUS
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