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Krankenhauszukunftsgesetz:


               Interoperabilität im Fokus





                  Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesamt für Soziale Sicherung haben die
                  Förderrichtlinie  (1)  zum Krankenhauszukunftsgesetz KHZG (2) veröffentlicht. Diese regelt
                  über dezidierte „Muss“- und „Kann“- Kriterien die Förderung der im Gesetz benannten
                  förderungsfähigen Vorhaben. Darüber hinaus legt sie für sechs der genannten Bereiche
                  die Interoperabilität der digitalen Dienste als Grundvoraus setzung für eine Förderung im
                  Rahmen des Zukunftsprogramms Krankenhäuser fest. Einen besonderen Fokus legt die
                  Förderrichtlinie auf das Thema Interoperabilität.





               Interoperabilität als            Interoperabilitätsstandard wie beispiels-   Die Definition der Muss-Kriterien lässt
                übergeordnetes Thema            weise eine FHIR-Profildefinition umzu-  erkennen, dass die national und inter-

               Interoperabilität wird für Patienten-  setzen. Die Förderrichtlinie betont die   national anerkannten Schnittstellen im
               portale,  digitale  Dokumentation,  kli-  Wichtigkeit der Interoperabilität für die   Fokus der Gesetzgebung stehen. Jedoch
               nische Entscheidungsunterstützung,   Digitalisierung des deutschen Gesund-  sind nicht alle im Markt verfügbaren
               Medikamentenmanagement, digitale   heitssystems.                 Lösungen in der Lage, diese Anforde-
               Leistungsanforderung und Telemedizin-                            rungen zu erfüllen. In der Folge können
               Netzwerke als Grundvoraussetzung for-  Regelungen für abschlagsre-  sie im Rahmen des KHZG nicht genutzt
               muliert. Entsprechende Vorhaben sind   levante Bereiche          werden. Zu erwarten ist eine verschärfte
               nur förderfähig, wenn zur „Herstellung   Die Förderrichtlinie konkretisiert für   Wettbewerbssituation der Anbieter.
               einer durchgehenden einrichtungsinter-  alle in der Krankenhaus strukturfonds-
               nen und einrichtungsexternen Interope-  Verordnung genannten Bereiche die Vor-
               rabilität digitaler Dienste“ auf „internati-  aussetzungen für eine Förderung. Dabei   (1)  Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur
               onal anerkannte technische, syntaktische   fallen die Regelungen für die Bereiche,   Digitalisierung der Prozesse und Strukturen
               und semantische Standards“ zurückge-  die ab 2025 abschlagsrelevant sind,   im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von
               griffen wird. Die für Patientinnen und   detailliert aus. So ist zum Beispiel der   Patientinnen und Patienten. https://www.bun-
               Patienten relevanten Dokumente und   Bereich Patientenportal in drei Unter-  desamtsozialesicherung.de/fileadmin/redak-
               Daten müssen in die elektronische Pati-  bereiche geteilt, für die insgesamt 17   tion/Krankenhauszukunftsfonds/20201201_
               entenakte übertragbar sein.      Muss- und 16 Kann- Kriterien formu-  Foerdermittelrichtlinie.pdf
                  Als Standard sieht die Förderricht-  liert sind. Zu den Muss-Kriterien zählen
               linie die über die KBV definierten   unter anderem die Online-Vereinbarung   (2) Gesetz für ein Zukunftsprogramm Kran-
               Medizinischen Informationsobjekte   beziehungsweise Anfrage von Terminen   kenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz
               (MIO) beziehungsweise das Interope-  durch Patientinnen und Patienten, die   – KHZG) https://www.bundesgesundheits-
               rabilitätsverzeichnis der gematik (vesta)   Speicherung von Patientendaten in der   ministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Down-
               vor. Sofern kein MIO definiert ist und   elektronischen Patientenakte sowie der   loads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/
               kein Standard beziehungsweise Profil   strukturierte Austausch zwischen Leis-  bgbl1_S.2208_KHZG_28.10.20.pdf
               in  vesta  enthalten ist, wird empfohlen,   tungserbringern und die Suche nach
               eine  entsprechende  Lösung  über  einen   freien Plätzen bei Pflege- und Reha-
               existierenden offenen, internationalen   Anbietern.
               anerkannten Schnittstellen- und/oder




               Marktübersicht KHZG 2021
                                                                                                               011
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