Page 14 - KrankenhausITJournal_Ausgabe062020
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Titelthema KHZG  KHZG und Förderung für












           zugelassene Krankenhäuser






                         Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und Förderung nach dem Kranken-

                         hauszukunftsfonds hängen zusammen. Verschiedene Maßnahmen sind im
                         Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds förderfähig. Das Bundesamt für
                         Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Gesundheit erarbeiten

                         derzeit  konkretisierende Förderrichtlinien. Hierdurch soll die Antragstel-
                         lung erleichtert werden. Krankenhäuser erhalten Hilfestellungen bei der
                        Verwirklichung entsprechender Projekte.




           Prozess der Antragsstellung                      Voraussetzungen für eine Förderung

           Der Prozess der Antragstellung ist im Wesentlichen in § 14a   Die Voraussetzungen dafür, dass der Antrag eines Landes seitens
           Absatz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG)   des BAS bewilligt und Fördermittel ausgezahlt werden, ergeben
           beschrieben: Die Entscheidung über eine Förderung nach dem   sich im Wesentlichen aus § 14a Absatz 5 KHG:
           Krankenhauszukunftsfonds beginnt mit der Bedarfsanmeldung     ■ Die Umsetzung des konkreten Fördervorhabens darf frü-
           des Krankenhausträgers gegenüber dem jeweiligen Land. Das   hestens am Tag des Kabinettbeschlusses, dem 2. September
           Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) stellt hierfür in Kürze   2020, begonnen haben.
           standardisierte Formulare bereit.                   ■ Zudem ist der Träger allein, gemeinsam mit dem zustän-
              Mithilfe dieser Bedarfsanmeldung sollen die Krankenhaus-  digen Land oder dieses allein verpflichtet, mindestens 30
           träger gegenüber den jeweiligen Ländern geplante Digitalisie-  Prozent der Fördersumme im Wege einer Kofinanzierung
           rungs- und Modernisierungsvorhaben und insbesondere die   zu tragen.
           notwendigen Finanzmittel benennen.                  ■ Das antragstellende Land muss sich zudem verpflichten, sein
              Das Land trifft sodann die Entscheidung, für welche Vorha-  Niveau der Investitionsförderung der Krankenhäuser für die
           ben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll. Vorgese-  Jahre 2020 bis 2022 mindestens auf dem Niveau des Durch-
           hen ist, dass das Land den Förderantrag binnen drei Monaten ab   schnitts der Vorjahre 2016 bis 2019 beizubehalten.
           der Bedarfsanmeldung durch den Krankenhausträger beim BAS     ■ Die Investitionsmittel müssen darüber hinaus durch das
           zu stellen hat. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 beim   Land um den Anteil, den es an der 30-prozentigen Kofinan-
           BAS gestellt werden. § 22 Absatz 2 KHSFV sieht vor, welche   zierung trägt, erhöht werden.
           Unterlagen bei der Antragstellung für den jeweiligen Fördertat-
           bestand beizufügen sind.                         Grünes Licht für alle zugelassenen
              Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Das BAS ent-  Krankenhäuser
           scheidet über die Förderung und die entsprechende Bewilligung   Die Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds steht allen
           von Fördermitteln.                               Krankenhäusern offen, die in den Krankenhausplan des jeweili-
                                                            gen Landes aufgenommen sind (§ 8 KHG), d.h. grundsätzlich
                                                            allen zugelassenen Krankenhäusern. Aber: Reine Privatkliniken
                                                            sind daher nicht erfasst.
                                                               Vorhaben von Hochschulkliniken und Vorhaben, an denen
                                                            Hochschulkliniken beteiligt sind, können mit bis zu 10 % des
                                                            Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden (§ 14a
                                                            Absatz 2 Satz 2 KHG).


                                                                                   Krankenhaus-IT Journal 6 /2020
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