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Titelthema KHZG KHZG und Förderung für
zugelassene Krankenhäuser
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und Förderung nach dem Kranken-
hauszukunftsfonds hängen zusammen. Verschiedene Maßnahmen sind im
Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds förderfähig. Das Bundesamt für
Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Gesundheit erarbeiten
derzeit konkretisierende Förderrichtlinien. Hierdurch soll die Antragstel-
lung erleichtert werden. Krankenhäuser erhalten Hilfestellungen bei der
Verwirklichung entsprechender Projekte.
Prozess der Antragsstellung Voraussetzungen für eine Förderung
Der Prozess der Antragstellung ist im Wesentlichen in § 14a Die Voraussetzungen dafür, dass der Antrag eines Landes seitens
Absatz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) des BAS bewilligt und Fördermittel ausgezahlt werden, ergeben
beschrieben: Die Entscheidung über eine Förderung nach dem sich im Wesentlichen aus § 14a Absatz 5 KHG:
Krankenhauszukunftsfonds beginnt mit der Bedarfsanmeldung ■ Die Umsetzung des konkreten Fördervorhabens darf frü-
des Krankenhausträgers gegenüber dem jeweiligen Land. Das hestens am Tag des Kabinettbeschlusses, dem 2. September
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) stellt hierfür in Kürze 2020, begonnen haben.
standardisierte Formulare bereit. ■ Zudem ist der Träger allein, gemeinsam mit dem zustän-
Mithilfe dieser Bedarfsanmeldung sollen die Krankenhaus- digen Land oder dieses allein verpflichtet, mindestens 30
träger gegenüber den jeweiligen Ländern geplante Digitalisie- Prozent der Fördersumme im Wege einer Kofinanzierung
rungs- und Modernisierungsvorhaben und insbesondere die zu tragen.
notwendigen Finanzmittel benennen. ■ Das antragstellende Land muss sich zudem verpflichten, sein
Das Land trifft sodann die Entscheidung, für welche Vorha- Niveau der Investitionsförderung der Krankenhäuser für die
ben eine Förderung beim BAS beantragt werden soll. Vorgese- Jahre 2020 bis 2022 mindestens auf dem Niveau des Durch-
hen ist, dass das Land den Förderantrag binnen drei Monaten ab schnitts der Vorjahre 2016 bis 2019 beizubehalten.
der Bedarfsanmeldung durch den Krankenhausträger beim BAS ■ Die Investitionsmittel müssen darüber hinaus durch das
zu stellen hat. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 beim Land um den Anteil, den es an der 30-prozentigen Kofinan-
BAS gestellt werden. § 22 Absatz 2 KHSFV sieht vor, welche zierung trägt, erhöht werden.
Unterlagen bei der Antragstellung für den jeweiligen Fördertat-
bestand beizufügen sind. Grünes Licht für alle zugelassenen
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Das BAS ent- Krankenhäuser
scheidet über die Förderung und die entsprechende Bewilligung Die Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds steht allen
von Fördermitteln. Krankenhäusern offen, die in den Krankenhausplan des jeweili-
gen Landes aufgenommen sind (§ 8 KHG), d.h. grundsätzlich
allen zugelassenen Krankenhäusern. Aber: Reine Privatkliniken
sind daher nicht erfasst.
Vorhaben von Hochschulkliniken und Vorhaben, an denen
Hochschulkliniken beteiligt sind, können mit bis zu 10 % des
Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden (§ 14a
Absatz 2 Satz 2 KHG).
Krankenhaus-IT Journal 6 /2020
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