Förderantrag stellen und profitieren

§ 19 KrankenhausZukunftsgesetz (KHZG)

Veröffentlicht 17.08.2020 01:40, Kim Wehrs


Krankenhäuser können nach § 19 des KrankenhausZukunftsgesetz (KHZG) für förderungsfähige Vorhaben entsprechende Anträge stellen und somit profitieren.

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