Special Kritische Infrastruktur Krankenhaus - IT-Sicherheit für alle Häuser

Krankenhäuser zählen aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für das Wohlergehen und den Schutz der Bevölkerung zu den Kritischen Infrastrukturen unserer Gesellschaft, also zu den Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen nach sich ziehen würde. Sie haben daher eine besondere Verpflichtung, die Verfügbarkeit ihrer Dienste und der Prozesse, mit denen diese erbracht werden, sicherzustellen. Insbesondere kritische IT-Abhängigkeiten in einem Krankenhaus können zu Risiken für die Patientenversorgung und weitere wichtige Prozesse führen (Quelle www.kritis.bund.de)

Information Security Management System (ISMS) - auch unter 30.000 vollstationäre Fälle pro Jahr
Mit dem neuen Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) macht der Gesetzgeber IT-Sicherheit für Krankenhäuser zur Pflicht, die keine „Kritische Infrastruktur“ (KRITIS) betreiben.

Laut §75c des Sozialgesetzbuch V (SGB V) müssen alle Krankenhäuser ab dem 01. Januar 2022 „angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit sowie der weiteren Sicherheitsziele ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse“ treffen. Mit anderen Worten: Es verlangt nach einem ISMS. Der Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) sieht unter anderem Fördermöglichkeiten durch den Krankenhauszukunftsfond (KHZF, § 14a KHG) in den Bereichen Digitalisierung und Notfallzentren vor. Dies betrifft auch organisatorische und technische Maßnahmen beim Aufbau eines ISMS.

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