Die DKG lehnt in ihrer aktuellen Stellungnahme zur zweiten Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung starre Fristen für neue IT-Systeme im Kranken-haus ab. Statt verpflichtender Stufen bei der Einführung neuer Systeme fordern wir eine freiwillige Umsetzung, die sich flexibel am tatsächlichen Mehrwert für die Kliniken orientiert.
DKG-Stellungnahme (Stand: 19.2.2026)
zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine zweite
Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (2. GIGVÄndV)
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang Februar 2026 einen Referentenentwurf der zweiten Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (2. GIGVÄndV) vorgelegt. Die Regelungen enthalten Anforderungen an die Interoperabilität informationstechnischer Systeme im Krankenhaus (ISiK). Dies betrifft den Beginn eines neuen Gültigkeitszeitraums zur Umsetzung von Schnittstellen der ISiK Stufe 5.
Die Krankenhäuser sprechen sich gegen weitere verbindliche Gültigkeitszeiträume im Zusammenhang mit ISiK aus und fordern daher eine Streichung der vorgesehenen Änderung in der GIGV.
Wesentlicher Kritikpunkt
Festlegung des Datums zur Umsetzung von Schnittstellen gemäß §§ 371, 373 SGB V
Neuregelung Artikel 1 Nr. 4 – Anlage 1 ID 002
Anforderungen an die Interoperabilität informationstechnischer Systeme im Krankenhaus gemäß §§ 371, 373 SGB V werden nicht mehr mittels Veröffentlichung durch die gematik festgelegt. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise wird der neue Gültigkeitszeitraum gemäß geltender Rechtslage über eine Verordnung des BMG festgelegt. Zu diesem Zweck soll die GIGV mit dem vorliegenden Entwurf einer Änderungsverordnung angepasst werden.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die ISiK-Anforderungen in der GIGVÄndV als Fortschreibung der bestehenden Festlegungen zum 31.5.2027 anzusehen sind. Gleichwohl sprechen sich die Krankenhäuser dafür aus, die verbindliche Festlegung von Gültigkeitszeiträumen auszusetzen. Jedes Krankenhaus steckt derzeit mitten in der Umsetzung der ePA und der damit verbundenen Anpassung von Prozessen und Systemen. In Verbindung mit der ohnehin angespannten finanziellen Situation in vielen Krankenhäusern stehen derzeit regelmäßig keine Ressourcen zur Verfügung, um Schnittstellen zu beauftragen, die für eine Umsetzung laufender Projekte nicht notwendig sind. Vor diesem Hintergrund wird die Streichung der vorgesehenen Änderung in Artikel 1 Nr. 4 – Anlage 1 ID 002 gefordert.
Das Kompetenzzentrum für die Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) bzw. die gematik sollten Gelegenheiten nutzen, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowohl Softwarehersteller als auch Krankenhäuser zur Umsetzung von ISiK-Schnittstellen auf freiwilliger Basis zu motivieren. Entsprechende Gelegenheiten können bei der Spezifikation von Anwendungen in Verbindung mit der Telematikinfrastruktur entstehen, wenn Softwarehersteller und Krankenhäuser mit dem gleichen Umsetzungsthema beschäftigt sind. Ausreichende Ressourcen für die Spezifikation von passenden ISiK-Schnittstellen in der gematik vorausgesetzt, könnte eine sich wechselseitig verstärkende Angebots- und Nachfrageschwäche vermieden werden.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Bundesverband der Krankenhausträger in der Bundesrepublik Deutschland
Symbolbild: Chinnapong / AdobeStock










