Verbraucherschützer warnen bei GeDIG vor dem gläsernen Versicherten

ePA

Veröffentlicht 20.05.2026 09:00, Kerstin Müller

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Nur mit starkem Verbraucherschutz

Statement von Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband

Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) bekommt die elektronische Patientenakte (ePA) neue Funktionen wie Impferinnerungen und einen zentralen digitalen Zugang zur Versorgung. Innovationen dürfen aber nicht zu Lasten des Verbraucherschutzes gehen, kommentiert Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucher-zentrale Bundesverband: 

„Die elektronische Patientenakte bekommt endlich Funktionen, die den Alltag wirklich erleichtern können: etwa eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungen und eine digitale Zugangsmöglichkeit zur Versorgung inklusive Terminvermittlung. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Nutzerfreundlichkeit.

Gleichzeitig droht die ePA zur Datenquelle für immer weitergehende Eingriffe der Krankenkassen zu werden. Der Trend zum ‚gläsernen Versicherten‘ ist besorgniserregend. Die Krankenkassen erhalten mehr Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten und müssen Betroffene noch weniger als bisher über ihre Datenauswertungen informieren. Wenn Versicherte keine ausreichende Kontrolle und Transparenz darüber haben, wer was über sie weiß, gerät das Vertrauen in die digitale Gesundheitsversorgung in Gefahr.

Deshalb gilt: Digitalisierung ja – aber nur mit klaren Grenzen und dort, wo sie einen nachweisbaren Patientennutzen stiftet. Patientinnen und Patienten müssen jederzeit die Hoheit über ihre Daten behalten. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, die Datennutzung durch die Krankenkassen klar zu begrenzen.“

 

Quelle: © Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Bild: Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband


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