aruba Healthcare

Veröffentlicht 01.03.2021 19:30, kiw

Förderfähige Vorhaben des KHZG mit Aruba realisieren

Es ist Eile geboten: Nur noch bis zum 31. Dezember 2021 können Krankenhäuser ihre Anträge einreichen, um von den Fördermitteln des Krankenhauszukunftsgesetzes zu profitieren. Bei der Umsetzung der Vorhaben muss aber eines klar sein: Nur mit einem performanten, sicheren kabelgebundenen und kabellosen Netzwerk ist die Digitalisierung realisierbar. Dabei muss auch die IT-Sicherheit eine elementare Rolle spielen. Um also die Anforderungen der förderfähigen Vorhaben zu erfüllen, bedarf es ein sicheres stabiles Netzwerk als Fundament. Aruba, ein Unternehmen der Hewlett Packard Enterprise, verfügt über die passenden Lösungen und stellt diese im Folgenden anhand der einzelnen Fördertatbestände vor.

Fördertatbestand 1: Aktualisierung der (informations-)technischen Ausstattung der Notaufnahme

Förderfähige Maßnahmen zur Aktualisierung der (informations-) technischen Ausstattung der Notaufnahme sollen eine möglichst unterbrechungsfreie Übermittlung relevanter medizinischer Daten und die Steuerung von Prozessen der Notfallversorgung sicherstellen. Eine solche unterbrechungsfreie Übermittlung erfordert ein performantes Netzwerk. Speziell in der Notaufnahme muss eine Datenübermittlung zu jeder Zeit möglich sein. Netzwerklösungen von Aruba sind hochverfügbar und ermöglichen Software-Updates im Live-Betrieb, sodass keine Wartungsfenster mehr erforderlich sind. Auch für die digitale Anamnese via Tablets in der Notaufnahme ist zuverlässige Konnektivität die Grundvoraussetzung.

Fördertatbestand 2: Patientenportal für digitales Aufnahme- und Entlassmanagement

Im Rahmen des digitalen Behandlungsmanagements muss es Patient*innen möglich sein, sich im Krankenhaus mittels ihres eigenen Endgeräts zurecht zu finden. Hierfür eignen sich
mobile Apps, die über eine Funktion zur Wegefindung verfügen. Aruba bietet hier eine Lösung für lokationsbasierte Dienste aus einer Hand, bestehend aus Access Points mit Bluetooth-Funkschnittstelle, batterie-betriebenen Beacons für erhöhte Ortungsgenauigkeit und eine Softwareplattform zur Administration. Mittels eines zur Verfügung gestellten Software Development Kits kann die Lösung auch in eine vorhandene mobile Applikation integriert werden.
Mitarbeiter*innen muss es außerdem möglich sein, durch eine mobile und digitale Visite schneller auf Patientendaten zuzugreifen. Hierbei kommt es vor allem auf ein nahtloses
Roaming der Endgeräte zwischen den Access Points, sowie die Möglichkeit der Priorisierung von Applikationen an, um eine unterbrechungsfreie mobile Visite zu ermöglichen. Aruba nutzt dabei patentierte Technologien wie ClientMatch um das Roaming-Verhalten von Endgeräten zu optimieren.

Fördertatbestand 3: Strukturierte elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen

Nach Fördertatbestand 3 muss es Mitarbeiter*innen des Klinikums ermöglicht werden, unabhängig vom aktuellen Standort im Krankenhaus auf die elektronisch dokumentierten Patientendaten und -unterlagen zuzugreifen, sowie diese zu bearbeiten. Neben einem performanten und jederzeit verfügbaren Netzwerk zur Verarbeitung des erhöhten digitalen Datenaufkommens, ist für den ortsunabhängigen Zugriff auf die Daten eine flächendeckende WLAN-Infrastruktur notwendig.

Fördertatbestand 6: Krankenhausinterner digitaler Prozess zur Anforderung von Leistungen

Im Rahmen von Fördertatbestand 6 muss es Ärztinnen und Ärzten möglich sein, standortunabhängig die jeweiligen Daten einsehen zu können. Im Krankenhaus selbst erfordert dies
u.a. eine flächendeckende WLAN-Infrastruktur; mit sicheren VPN-Lösungen ist aber auch ein Zugriff von zu Hause aus möglich. Aruba bietet hierfür sowohl eine Software-basierte VPN
Lösung (VIA) sowie Remote Access Points (RAPs), mittels denen das medizinische Personal sicher und komfortabel von überall aus arbeiten kann.

Fördertatbestand 7: Strukturierte Abstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser, z.B. über ein Cloud-Computing-System

Durch Nutzung von Cloud-Computing-Systemen kann zum Beispiel die Server- und Storage-Infrastruktur im Krankenhaus reduziert werden. Zwingend notwendig bleiben eine lokale
Netzwerkinfrastruktur und Internetanbindung, um die Cloud-Dienste in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus bietet Cloudmanaged Networking das Potential, die im Klinikum benötigte Netzwerkinfrastruktur zu reduzieren bzw. deren Betrieb zu vereinfachen.

Fördertatbestand 10: Organisatorische und technische Vorkehrungen für Informationssicherheit

Hier wird explizit das Thema IT-Sicherheit gefördert, speziell die Prävention vor Informationssicherheits-Vorfällen. Als elementarer Bestandteil des „Zero Trust Security“-Ansatzes
ermöglicht die rollenbasierte Zugangslösung Arubas, Visibilität zu schaffen und einheitliche Zugriffsregeln zu definieren – unabhängig von der darunter liegenden Netzwerkinfrastruktur. Durch offene Schnittstellen und ein umfassendes Ökosystem an Technologiepartnern realisiert dieser rollenbasierte Zugang ganzheitliche Sicherheitslösungen, um so auch z.B. eine Firewall oder ein Mobile Device Management-System anzubinden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einbindung von Nicht-IT Geräten: den IoT-Geräten. Diese verfügen über keine Sicherheitsfunktionen und sind leicht angreifbar. Mit klar definierten Rollen und Regeln können diese Geräte sicher in die IT eingebunden werden. Bei einem Fehlverhalten wird ein infiziertes Gerät automatisch in die Quarantäne verschoben und so Schaden vom Unternehmen abgewendet.

Fördertatbestand 4, 5, 8 und 9

Aruba ist spezialisierter Anbieter für Netzwerk- und Sicherheitslösungen. Bei den meisten Fördertatbeständen geht es um spezialisierte Medizin- bzw. Klinikanwendungen. Ein sicheres stabiles funktionierendes Netzwerk ist für die Umsetzung dieser Anwendung jedoch die zwingende Grundvoraussetzung. Bei allen Vorhaben sind zudem mindestens 15 Prozent der Förderung in IT-Sicherheit zu investieren. Dieser Grundsatz gilt für Fördertatbestand 4 (Automatisiertes klinisches Entscheidungsunterstützungssystem), Fördertatbestand 5 (Digitales Medikationsmanagement), Fördertatbestand 8 (Online-basiertes Versorgungsnachweissystem für Betten) und Fördertatbestand 9 (Telemedizinische Netzwerkstruktur zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen; robotikbasierten Anlagen).

Abschließend sollten Krankenhäuser bei der Wahl ihres Netzwerkanbieters darauf achten, dass dieser auf ihre individuellen Bedürfnisse eingeht, die Zukunftssicherheit der Systeme
gewährleistet sowie State-of-the-Art Technologie einsetzt. Flexible Bezugsmodelle erleichtern zudem auch die zeitnahe Umsetzung – sodass die Digitalisierung der Krankenhäuser flächendeckend gelingen kann.

Autorin: Katja Herzog, Sales Director Public Sector
Deutschland, HPE Aruba


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