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Editorial




               Katastrophen und Attacken
               Für Krankenhaus-Prozesse sind Sicherheit der Infrastruktur, die Abhängigkeit von Strom- sowie  Digital-
               versorgung wichtigste Themen. Katastrophen und Attacken - sie diskutierte hochaktuell der Bundesver-
               band der Krankenhaus-IT Leiterinnen und Leiter (KH-IT) auf  seiner Frühjahrstagung 2024.
                  Wie lange kommt ein Krankenhaus ohne Netzstrom aus? Krankenhäuser sind gesetzlich
               verpflichtet, sich  mindestens 24 Stunden lang mit selbst produziertem Strom versorgen zu können.
               Je nach Größe der Notstromaggregate und dem Volumen der Dieseltanks kann die Selbstversorgung
               auch länger anhalten. Das Szenario eines weitreichenden Strom- und Infrastrukturausfalls kann
               nur gesamtheitlich in Zusammenarbeit mit der Krisen-/Katastrophenschutzorganisation des
               Krankenhauses aufgearbeitet werden. Hier spielen Infrastruktur, Medizintechnik, Personal,
               Versorgung, Verwaltung, etc. sozial interoperabel und verantwortlich zusammen.
                  Abseits der öffentlichen Wahrnehmung geraten auch kleinere Krankenhäuser zunehmend in den   Wolf-Dietrich Lorenz
               Fokus von Hackern – nicht selten mit drastischen Folgen für die Kliniken und ihre medizinische
               Versorgung, schmerzlich auch für Reputation und Budget. Die finanziell angespannte Situation
               vieler Kliniken verschärft die Gefahrenlage zusätzlich. Das Bundeskriminalamts (BKA) sieht im
               Gesundheitswesen seit längerem ein beliebtes Ziel von Cyber-Akteuren und virtuellen Attacken.
               Geschäftsfeld ist Ransomware mit Erpressung, personenbezogene Gesundheitsdaten sind für
               Cyberkriminelle gut verwertbar. Nach der Erpressung können sie diese eventuell noch an Dritte
               weiterverkaufen.
                  Daher wird eine robuste Cyber-Security-Strategie für Krankenhäuser angesichts potenzieller
               Datenverletzungen und Beeinträchtigungen der klinischen Versorgung immer entscheidender.
               Mit der NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555, die seit dem 16.01.2023 in Kraft ist und von den
               Mitgliedstaaten bis zum 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird die NIS-1-
               Richtlinie aufgehoben und gibt auch die Richtung von Informationssicherheit für Krankenhäuser
               vor. Also: Auch wir müssen NIS-2 Richtlinie bis zu diesem Termin umsetzen. Dies erfolgt durch das   Kai Wehrs
               „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“, kurz „NIS2UmsuCG“.
                  Wer packt hier bei den Vorgaben der Netzwerk- und Informationssicherheit in der alltäglichen
               Klinikpraxis an, betreut sie und  hält sie am Laufen? Haben wir genau diese  Security-Experten, in
               Qualität und Quantität? Dass die Situation um den Fachkräftemangel in der IT dramatisch ist,
               ist nicht neu – das gilt auch und besonders für den Bereich Cybersicherheit, und nicht nur für
               Deutschland.
                  Daher: Gesundheitsunternehmen haben das Recht und die Pflicht, von ihren
               IT-Sicherheitsanbietern klare Signale und Handreichungen zu verlangen. Diese verringern nämlich
               die Arbeitslast der Security Teams deutlich. Wenn der Fachkräftemangel die IT-(Security)-Branche
               noch über Jahre und vermutlich Jahrzehnte beschäftigen wird, sind die Folgen so effektiv abzumildern.

               Herzliche Grüße, Ihr Krankenhaus-IT Journal Team
               P.S.: Für eine bessere Lesbarkeit wird im Text des Krankenhaus IT-Journals weitgehend auf  gegenderte   Kim Wehrs
               Sprache verzichtet; in allen entsprechenden Formulierungen sind weibliche, männliche  und  weitere
               Geschlechtsidentitäten mitgemeint.




             Impressum                                                                      Fotonachweis
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               Krankenhaus-IT Journal 3 /2024
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