Nach der KHZG-Förderung: Konzepte zur Kosteneffizienz

KHZG

Veröffentlicht 20.11.2023 14:30, Wolf-Dietrich Lorenz

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) einen erheblichen Schub erfahren. Nach Auslaufen der Förderung werden die Krankenhäuser die Kosten für die Digitalisierung selbst tragen müssen. Doch nach dem Auslaufen der Fördermittel stellt sich die Frage, wie die entstandenen Kosten langfristig minimiert werden können. Hierbei spielen verschiedene Konzepte eine entscheidende Rolle. 

Die Verbesserung der Kosteneffizienz durch Digitalisierung ist ein Schlüsselaspekt. Durch die Implementierung von innovativen Technologien wie digitale Patientenakten, Telemedizin und intelligente Datenanalysen können Arbeitsprozesse optimiert und Ressourcen effizienter genutzt werden. Dadurch lassen sich zumindest teilweise die höheren Betriebskosten auffangen, die durch die Digitalisierung entstehen.

Neben der Kostenminimierung ist auch die Kosteneffizienzsteigerung ein wichtiger Aspekt. Durch die Digitalisierung lassen sich in vielen Bereichen des Krankenhausbetriebs Kosten einsparen. Beispiele hierfür sind die Automatisierung von Prozessen, die Verbesserung der Patientenversorgung und die Steigerung der Ressourceneffizienz.

Nicht förderungsfähig sind die Kosten, die auf andere als die in § 9 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Fördertatbestände entfallen, sowie die vom Land zurückgeforderten Mittel der Investitionsförderung.

Personelle Maßnahmen und anteilige Personalkosten, die im Krankenhaus selbst entstehen, können gefördert werden. Sie müssen dazu in direktem Sachzusammenhang mit der Entwicklung, der Wartung und Pflege bzw. der Abschaltung von den geförderten Informations- und Kommunikationstechnologien stehen.
 

Fristverlängerung und Pönale der KHZG-Projekte

Die Fristverlängerung sieht vor, dass KHZG-Projekte auch nach dem ursprünglichen Enddatum, das im Jahr 2024 lag, abgeschlossen werden dürfen. Voraussetzung ist, dass die Projekte bis Ende 2024 beauftragt werden.

Krankenhäuser, die die MUSS-Kriterien des KHZG nicht ausreichend erfüllen, müssen Pönalen zahlen. Diese Pönalen können in manchen Fällen gegen die zusätzlichen Betriebskosten der Digitalisierung aufgerechnet werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Kosten der Digitalisierung nachweislich durch die Erfüllung der MUSS-Kriterien verursacht wurden.

Um die Pönale für Krankenhäuser bei nicht ausreichender Erfüllung der MUSS-Kriterien des KHZG zu minimieren, ist eine strategische Herangehensweise erforderlich. Hierbei ist es entscheidend, frühzeitig in die Umsetzung der geforderten Maßnahmen zu investieren, um Sanktionen zu vermeiden. Zudem sollte eine kontinuierliche Evaluation der ergriffenen Digitalisierungsmittel erfolgen, um sicherzustellen, dass die MUSS-Kriterien erfüllt werden und somit keine zusätzlichen Kosten in Form von Strafen entstehen.
 

Strategie der kontinuierlichen Optimierung 

Die Digitalisierung im Krankenhaus ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgung und Effizienz. Die Kosten der Digitalisierung müssen jedoch nach Auslaufen der Förderung tragbar sein. Durch verschiedene Konzepte lassen sich die Kosten reduzieren und die Kosteneffizienz steigern. Eine nachhaltige Kostenminimierung nach dem KHZG erfordert eine langfristige Strategie, die auf der kontinuierlichen Optimierung von Prozessen, der sinnvollen Nutzung digitaler Technologien und einer frühzeitigen Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen basiert. Nur so können die positiven Effekte der Digitalisierung im Krankenhaus langfristig gewährleistet und die Kosten im Rahmen gehalten werden.
 

Quellen:

  • Bundesministerium für Gesundheit: Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
  • Deutscher Krankenhausverband: KHZG - Digitalisierung im Krankenhaus
  • Bundesrechnungshof: Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Umsetzung und Effektivität der Digitalisierungsmaßnahmen

 

Autor: Wolf-Dietrich Lorenz
Foto: Adobe Stock / MQ_Illustrations

 


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