Spezifikation für das elektronische T-Rezept veröffentlicht

Veröffentlicht 20.08.2025 09:20, Kai Wehrs

Die gematik hat am 19. August 2025, die finale Spezifikation für das elektronische T-Rezept veröffentlicht. Der erfolgreiche Abschluss der Kommentierungsrunden mit den Gesellschaftern der gematik sowie dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) markiert den Beginn der Umsetzungsphase durch die Industrie. Mit dem elektronischen T-Rezept wird somit ein weiterer Verordnungsprozess digitalisiert – und zugleich die elektronische Medikationsliste (eML) funktional erweitert.

Das T-Rezept ist ein Sonderrezept für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid: Sie unterliegen den besonderen Vorgaben des §3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Diese drei Wirkstoffe besitzen eine sogenannte teratogene Wirkung: Das bedeutet, sie können während der Schwangerschaft Fehlbildungen oder Entwicklungsstörungen beim ungeborenen Kind verursachen. Aufgrund dieser fruchtschädigenden Eigenschaften sind sie besonders streng reguliert und dürfen nur unter klar definierten Sicherheitsvorgaben verordnet werden.

Jährlich werden rund 170.000 T-Rezepte in Deutschland ausgestellt – ein Anwendungsbereich, der künftig vollständig digital abgebildet werden kann. Bislang wird das T-Rezept in Papierform als amtliches Formblatt vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und muss bei Bedarf von den verordnenden Ärzt:innen angefordert werden.

Was sich mit dem elektronischen T-Rezept ändert

Mit dem E-T-Rezept wird die Verordnung dieser besonders regulierten Wirkstoffe erstmals auch digital möglich. Das Rezept wird im E-Rezept-Fachdienst gespeichert und kann von Versicherten wie gewohnt in der Apotheke eingelöst werden.

Die Einführung des elektronischen T-Rezepts ist für das Jahr 2026 geplant. In der digitalen Variante entfallen die bislang erforderlichen Papierdurchschläge, die Ärzt:innen via Nadeldrucker ausstellen und Apotheken manuell an das BfArM übermitteln mussten. Stattdessen erfolgt die Weiterleitung der relevanten Daten künftig automatisiert über den E-Rezept-Fachdienst, sobald die Apotheke die Quittung dort abgerufen hat.

Weiterführende Informationen

 

Quelle: Gematik GmbH

Symbolbild: MQ-Illustrations / AdobeStock


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