Krankenhausreform ohne Kinderradiologie? Die Jüngsten dürfen nicht durchs Raster fallen!

KHAG

Veröffentlicht 04.11.2025 09:40, Kai Wehrs

Der aktuelle KHAG-Entwurf blendet die Kinder- und Jugendradiologie vollständig aus – ein fatales Signal für die Qualität der pädiatrischen Versorgung. Ohne diese spezialisierte Expertise ist die Sicherheit junger Patientinnen und Patienten gefährdet.

Im aktuellen Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) wird nicht nur die spezialisierte Kinder- und Jugendmedizin insgesamt vernachlässigt. Sollte der Gesetzentwurf in dieser Form Wirklichkeit werden, kommt auch die Kinder- und Jugendradiologie unter die Räder. Sie ist in keiner der verbliebenen pädiatrischen Leistungsgruppen abgebildet. Damit wird ein zentrales Qualitätskriterium in der der spezifischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen vollständig ausgeblendet. Wo diese kinder- und jugendradiologische Kompetenz aber fehlt, ist die Qualität und Sicherheit der medizinischen Versorgung der jüngsten Patientinnen und Patienten in Deutschland gefährdet.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben altersabhängige Proportionen, Körperfunktionen und vor allem auch Krankheitsbilder. Ab der Geburt bis zum Alter von etwa 16 oder 18 Jahren verändert sich der menschliche Körper ständig. Die spezialisierte Bildgebung bei Neugeborenen, Säuglingen, Kindern und Jugendlichen ist daher eine der sensibelsten Disziplinen der modernen Medizin. Kinder- und Jugendradiologinnen und -radiologen sind nicht nur in der Lage, krankhafte von normalen Veränderungen wachsender Organe zu erkennen, sie sichern auch den Schutz vor unnötiger Strahlenexposition durch den bevorzugten Einsatz strahlungsfreier Verfahren wie Ultraschall und MRT.

„Aus gutem Grund bildet die Kinder- und Jugendradiologie deshalb einen fachärztlichen Schwerpunkt in der Weiterbildung Radiologie. Kinder und Jugendliche brauchen bei radiologischen Untersuchungen viel Aufmerksamkeit, Zuwendung und besonderen Schutz, nicht nur vor Röntgenstrahlen”, sagt PD Dr. Thekla von Kalle, Präsidentin der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR).

Die kindgerechte Anwendung moderner bildgebender Verfahren trägt entscheidend zur frühen Erkennung und erfolgreichen Behandlung kinderspezifischer Erkrankungen bei. Sie bilden eine zentrale Voraussetzung für eine effiziente therapeutische Leistungserbringung in der pädiatrischen Versorgung.

„Wenn die Kinder- und Jugendradiologie als notwendiges Qualitätskriterium nicht klar benannt wird, besteht die Gefahr, dass Krankenhausleitungen aus Kostenperspektive die Vorhaltung einer allgemeinen Radiologie als ausreichend erachten. Das ist weder im Interesse der Kinderheilkunde noch im Interesse der kleinen Patientinnen und Patienten oder deren Eltern. Die notwendige, spezialisierte radiologische Versorgung der jüngsten Patienten wäre gefährdet“, warnt GPR-Präsidentin Thekla von Kalle.

Die Leistungsgruppen bilden das Rückgrat der Krankenhausreform. Sie definieren verbindliche Qualitätskriterien für Personal, Ausstattung und Prozesse – und entscheiden damit über die Qualität der künftigen Krankenhausversorgung. Doch gerade in den pädiatrisch geprägten Leistungsgruppen fehlt bislang die explizite Nennung des Facharztes für Radiologie mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendradiologie als Qualifikationsvoraussetzung.

Die GPR fordert daher, den Facharzt für Radiologie mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendradiologie verbindlich als Auswahlkriterium in die personelle Ausstattung der pädiatrischen Leistungsgruppen aufzunehmen. Ohne diese Ergänzung droht der Verlust kindgerechter diagnostischer Kompetenz in der stationären Versorgung.

Die GPR unterstützt in diesem Rahmen auch ausdrücklich die Initiative der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) , die eine Anpassung der Leistungsgruppensystematik fordert, um die notwendige Spezialisierung in der pädiatrischen Versorgung zu sichern.

Die Krankenhausreform muss das Wohl der Jüngsten in den Mittelpunkt stellen. Wer hier spart, spart an der Zukunft. Die GPR appelliert daher an den Gesetzgeber, diesen Fehler noch vor der endgültigen Verabschiedung des KHAG zu korrigieren.

Über die Kinder- und Jugendradiologie

Die Kinder- und Jugendradiologie ist eine eigene Schwerpunktkompetenz im Fach Radiologie. Sie widmet sich der bildgebenden Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen – vom Frühgeborenen bis zum jungen Erwachsenen. Ihr Ziel ist es, Krankheiten in jedem Kindesalter frühzeitig, sicher und mit geringstmöglicher Strahlenbelastung zu erkennen.

Über die Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR)

Die GPR fördert Wissenschaft, Forschung und Fortbildung in der Kinder- und Jugendradiologie und setzt sich für die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Versorgung junger Patientinnen und Patienten ein. Sie ist Ansprechpartnerin für Politik, Fachwelt und Öffentlichkeit in allen Fragen der bildgebenden Diagnostik im Kindes- und Jugendalter.

 

Quelle: Deutsche Röntgengesellschaft e.V.

Symbolbild: Richmann Photo / AdobeStock

 


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