GeDIG weiterentwickeln: Verbändebündnis fordert klare Vision für digitale Versorgung

ePA

Veröffentlicht 03.07.2026 09:40, Kerstin Müller

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit dem Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) weitreichende Maßnahmen zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens vorgelegt. Der Entwurf bündelt zentrale Maßnahmen, darunter die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), den Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI), die Förderung der Interoperabilität sowie neue Ansätze zur Nutzung von Gesundheitsdaten und zur Versorgungssteuerung. Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege begrüßt diese Ansätze. Gleichzeitig sieht das Bündnis deutlichen Nachbesserungsbedarf (siehe Bündnis-Positionspapier zum GeDIG-Entwurf, 26. Juni 2026).

  • Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll Maßnahmen zur digitalen Transformation bündeln
  • Verbändebündnis fordert sektorenübergreifenden Ansatz, verbindliche Zeitpläne, nachhaltige Finanzierung und eine stärkere Rolle für die Pflege

Digitale Transformation braucht klare Zielperspektive

Die vorgesehenen Maßnahmen übertragen bestehende Strukturen in digitale Prozesse, ohne eine Vision für eine zukunftsfähige, sektorenübergreifende Versorgung zu entwickeln. Zur Sicherung der Versorgung, zur Entlastung der Fachkräfte, zur Entbürokratisierung und zur Bewältigung des demografischen Wandels, werden die Chancen der Digitalisierung nicht ausreichend genutzt. Gleichzeitig weist das Bündnis darauf hin, dass technische Lösungen allein strukturelle Probleme nicht lösen können.

Pflege und soziale Versorgung von Anfang an mitdenken

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die unzureichende Einbindung der gesamten Versorgungsrealität. Pflege, Rehabilitation und Eingliederungshilfe sind tragende Säulen des Gesundheits- und Sozialsystems und müssen von Beginn an in digitale Prozesse integriert werden. Das Bündnis fordert daher, dass alle relevanten Bereiche systematisch einbezogen werden und bestehende Sektorengrenzen nicht digital fortgeschrieben werden. Die Profession Pflege muss dabei verbindlich sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Nutzung digitaler Lösungen beteiligt werden.

Verbindlichkeit und Verlässlichkeit stärken

Das Bündnis kritisiert zudem die mangelnde Verlässlichkeit bei der Einführung digitaler Anwendungen. Viele Projekte bleiben hinter ihren Zeitplänen zurück, was zu Planungsunsicherheit bei Leistungserbringenden und Industrie führt und das Vertrauen in die digitale Transformation schwächt. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den elektronischen Verordnungen sowie beim Medikationsprozess. Diese Anwendungen benötigen klare Zeitpläne, praxistaugliche Umsetzungsvorgaben und stabile technische Lösungen. Das Bündnis fordert daher eine klare strategische Richtung, realistische und planbare Fristen für die Industrie und Leistungserbringer sowie eine zügige Umsetzung bereits angelaufener Maßnahmen.

Telematikinfrastruktur als gemeinsame Basis ausbauen
Die Stärkung der Interoperabilität im Entwurf wird grundsätzlich begrüßt. Die Telematikinfrastruktur ist das Rückgrat der digitalen Versorgung. Damit sie ihren Nutzen entfalten kann, muss sie allerdings sektorenübergreifend, verbindlich, wirtschaftlich nutzbar und interoperabel sein. Entscheidend sind gemeinsame Standards für strukturierte und nutzbare Daten entlang der gesamten Versorgungskette. Hierzu gehören ausdrücklich auch pflegerische Daten und deren fachliche Bewertung durch beruflich Pflegende.

Gesundheitsdaten am Nutzen ausrichten

Das Bündnis unterstützt die stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten und die Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraums. Entscheidend ist jedoch, dass Daten nicht nur gesammelt, sondern sinnvoll genutzt werden. Qualität, Datenschutz und Transparenz müssen gewährleistet sein. Versicherte sollen nachvollziehen können, wie ihre Daten verwendet werden und welchen konkreten Nutzen dies für ihre Versorgung hat.

Refinanzierung digitaler Anforderungen sichern

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Finanzierung. Das GeDIG verpflichtet Leistungserbringende zu umfangreichen digitalen Maßnahmen, ohne eine nachhaltige Refinanzierung sicherzustellen. Gleichzeitig fehlt bei der Einschätzung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft der finanzielle Aufwand der Industrie. Das Bündnis fordert daher eine verlässliche, dauerhafte Finanzierung der notwendigen und geforderten digitalen Anwendungen für die Leistungserbringer sowie die Berücksichtigung und Festlegung des Erfüllungsaufwands der Industrie.

Fazit

Das GeDIG setzt wichtige Impulse, bleibt jedoch als strategisches Zukunftsgesetz hinter seinen Möglichkeiten zurück. Es fehlt eine klare Vision für eine vernetzte, sektorenübergreifende Versorgung, die die Potenziale der Digitalisierung konsequent nutzt und Fachkräfte spürbar entlastet.

Das Verbändebündnis fordert deshalb Nachbesserungen, eine klare strategische Ausrichtung, eine konsequente Einbindung aller Versorgungsbereiche, verbindliche Standards und Zeitpläne, eine stärkere Rolle der Pflege als eigenständige Akteurin sowie eine nachhaltige Finanzierung. Nur so kann die Digitalisierung ihr volles Potenzial entfalten und zu einer echten Verbesserung der Versorgung beitragen.

 

Quelle: Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.

Symbolbild: KI-Illustration, generiert mit ChatCPT/OpenAI 


Lesen Sie mehr zum Thema "Digitalisierung"

Lesen Sie hier die neuesten Beiträge

Diese Webseite verwendet Cookies.   Mehr Info.      oder