Bundestag berät Gesetz zur digitalen Weiterentwicklung des Gesund-heitswesens

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Veröffentlicht 29.09.2026 09:00, Kerstin Müller

Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege

Liveübertragung: Donnerstag, 8. Oktober, 18.35 Uhr

Der Bundestag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, erstmals einen Gesetzentwurf „für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“, den die Bundesregierung angekün-digt hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache soll der Entwurf dem federführen-den Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. 

Bild: Ein Zahnarzt und eine Assistentin führen eine Zahnbehandlung mit innovativer 3D-Scanner-technologie durch. © picture alliance / imageBROKER | Unai Huizi

Gesetzentwurf der Bundesregierung

„Die Digitalisierung in unserem Gesundheitswesen und der Pflege ist eine Voraussetzung für eine moderne, effiziente und zukunftsfeste Versorgung in Deutschland“, schreibt die Bundesregierung. Um einen Beitrag für die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland zu leisten, soll der Medikationsplan grundsätzlich digital und einheitlich strukturiert in der elektronischen Patientenakte (ePA) geführt und von den behandelnden Ärzten sowie den Apotheken laufend aktualisiert werden. 

Die ePA werde an die europäischen Anforderungen angepasst, um Versicherten auch im europäischen Ausland den Zugang zu ihren Gesundheitsdaten zu ermöglichen, heißt es. In den kommenden Jahren sollen neben Patientenkurzakten beispielsweise auch E-Rezepte, Arzt- und Entlassbriefe, Befundberichte aus bildgebender Diagnostik und Laborbefunde grenzüberschreitend austauschbar sein.

Ausbau der elektronischen Patientenakte

Verpflichtend soll zügig die digitale Impfübersicht mit Erinnerung an bevorstehende Schutzimpfungen umgesetzt werden. Außerdem sollen Krankenkassen mehr Innovationsmöglichkeiten beim Ausbau der ePA erhalten und sie kassenindividuell um zusätzliche Anwendungen ergänzen dürfen.

In dem Gesetzentwurf geht es auch um digitale Elemente zur Vorbereitung des Primärversorgungssystems. So soll die E-Überweisung schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden. Mit der E-Überweisung würden Versicherte künftig von unnötigem Papieraufwand entlastet, denn Überweisungsscheine müssen dann nicht mehr ausgedruckt, abgeholt oder mitgebracht werden. Auch für die Praxen bedeute die E-Überweisung weniger Bürokratie und Verwaltungsaufwand, heißt es. (hau/28.09.2026)

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Quelle: © Deutscher Bundestag

Bild: © picture alliance / imageBROKER | Unai Huizi)

 

 


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