Recare Deutschland GmbH

Veröffentlicht 01.03.2021 10:40, Kim Wehrs

Lösung im Detail

Die Recare Deutschland GmbH betreibt eine der führenden, digitalen Plattformen für die digitale Koordination von Versorgungskapazitäten im Rahmen des Krankenhausentlassmanagements in Deutschland und verbindet derzeit mehr als 500 Akut- und Rehakliniken und über 13.000 Pflegeheime und Pflegedienste miteinander.

Die Plattform ermöglicht die Koordination von Versorgungsplätzen in den Bereichen Pflegeüberleitung, Krankenhausverlegung, Anschlussheilbehandlung sowie die dazugehörige Organisation von Krankenbeförderung und Hilfsmitteln. Basierend auf einem digitalen Patientenprofil werden verschiedene Leistungserbringer kontaktiert und Versorgungsoptionen gesammelt. Dafür können die überleitungsrelevanten Daten strukturiert aus dem KIS übernommen werden. Die Recare Plattform kann bereits heute über Schnittstellen zu den Primärsystemen von Kliniken, die auf den etablierten Standards HL7v2 und HL7 FHIR basieren, Datenpunkte und sogar strukturierte Datensätze erhalten und weitergeben.

Über eine innovative Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird sichergestellt, dass seitens Recare keine Klardaten des Patienten verarbeitet werden, die einen Personenbezug zulassen. Darüber hinaus können verschiedene Leistungen parallel basierend auf demselben Datensatz angefragt und koordiniert werden - zum Beispiel eine Krankenhausverlegung gemeinsam mit der notwendigen Krankenbeförderung.

Recare wird bereits von anspruchsvollen Kunden und in die Plattform integrierten gesetzlichen Krankenkassen genutzt, für welche ohnehin höchste Sicherheitsstandards und Compliance mit allen datenschutzrechtlichen Anforderungen gewährleistet sein müssen.

Angabe der Anzahl Muss- und Kann-Kriterien

Mit der finalen Förderrichtlinie des BAS vom 30.11.2020 wurden die detaillierten Voraussetzungen für eine Förderung von digitalen Patientenportalen nach §19 Abs. 1 Nummer 2 KHZG bekannt. Die Recare-Plattform erfüllt bereits heute alle MUSS-Kriterien für den Punkt 4.3.2.3. (digitales Entlassmanagement) der Förderrichtlinie. Für eine Förderung muss ein Krankenhaus alle Unterpunkte des Patientenportals, also auch digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement, umsetzen. Dafür kann Recare einfach in die Lösung führender Partnerunternehmen in diesen Bereichen integriert werden.

Zudem erfüllt die Recare Plattform eines von drei Muss-Kriterien des ersten Fördertatbestands und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Förderung der Digitalisierung von Notaufnahmen nach §19 Abs. 1 Nummer 1 KHZG. Denn mit der „Oder-Abgrenzung" der Muss-Kriterien gilt: Alle drei Kriterien sind förderfähig, die Umsetzung von mehr als einem Kriterium ist jedoch nicht zwingend notwendig.

recaresolutions.com

Ansprechpartner

Moritz Küpper
Referent der Geschäftsführung
Tel: +49 152 53 08 02 47
E-Mail: moritz.kuepper@recaresolutions.com
www.recaresolutions.com


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