NIS2-Cybersecurity-Richtlinien für Kliniken

ITSec

Veröffentlicht 02.02.2024 09:00, Kai Wehrs

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) betrifft Kliniken, die als "Betreiber wesentlicher Dienste" gelten. Bis 17. Oktober muss die EU-Direktive NIS2 für mehr Cybersicherheit in nationales Recht umgesetzt werden. Kliniken müssen bis zum festgelegten Stichtag die NIS2-Richtlinien implementieren, um die Cybersicherheit zu stärken. Die Vorschriften beinhalten spezifische Anforderungen an die Informationssicherheit von Gesundheitseinrichtungen, um den Schutz kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten.

Die NIS2-Kernbereiche für Kliniken umfassen unter anderem die Identifizierung wesentlicher Dienste, die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, die Meldung von Sicherheitsvorfällen und die Kooperation mit nationalen Behörden. Die Aufsichtsmaßnahmen für Kliniken beinhalten regelmäßige Überprüfungen und Audits durch nationale Cybersecurity-Behörden.


NIS Richtlinie

Bis 17. Oktober muss die EU-Direktive NIS2 für mehr Cybersicherheit in nationales Recht umgesetzt werden

Die Implementierung von NIS2 führt zu einer verstärkten Fokussierung auf Risikomanagement und erhöht die Widerstandsfähigkeit von Kliniken gegenüber Cyberbedrohungen. Dies erfordert angepasste Sicherheitsstrategien, Schulungen für das Personal und fortlaufende Anpassungen, um den dynamischen Charakter von Cyberbedrohungen zu bewältigen. Durch NIS2 wird die Sicherheitslandschaft für Kliniken weiterentwickelt, um einen robusten Schutz sensibler Gesundheitsdaten und kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten.

Bewertung und Kriterien

Die NIS2-Bewertung von Kliniken umfasst verschiedene Kriterien, um die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung zu beurteilen. Hierbei werden Faktoren wie Patientenzufriedenheit, medizinische Ergebnisse, Patientensicherheit, Struktur und Prozesse der Klinik sowie die Einhaltung von Qualitätsstandards berücksichtigt. Eine umfassende Analyse dieser Aspekte ermöglicht es, die Leistung der Klinik objektiv zu bewerten und Verbesserungsbereiche zu identifizieren.

Kliniken sollten im Top-down-Ansatz zuerst einen ganzheitlichen Ist-Zustand des Reifegrads ihrer IT-Security ermitteln und danach bedarfsgerecht technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen. Zur Erfüllung der NIS2-Richtlinie empfiehlt sich darüber hinaus die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach ISO 270017. Gleichzeitig ist ein Security Operation Center (SOC) sinnvoll. Ein Security Operations Center verbessert die Fähigkeit eines Unternehmens zur Erkennung von Bedrohungen, Reaktion und Prävention, indem alle Cybersicherheitstechnologien und -prozesse vereinheitlicht und koordiniert werden.

Der NIS2 (Nationaler Index für stationäre Leistungen) ist ein Bewertungssystem für Krankenhäuser in Deutschland. Der Termin für die NIS2-Bewertung von Kliniken variiert, da er von verschiedenen Faktoren abhängt. In der Regel erfolgt die Bewertung regelmäßig, oft jährlich, um die Qualität der stationären Leistungen zu überprüfen und zu verbessern. Das Netzwerk- und Informationssicherheitsgesetz 2 (NIS2) der EU gilt für Betreiber wesentlicher Dienste, darunter auch Gesundheitsdienstleister wie Kliniken. Diese Richtlinien sollen die Sicherheit kritischer Infrastrukturen gewährleisten. Die genaue Liste der betroffenen Kliniken kann je nach nationalen Implementierungen variieren. Eine Überprüfung der nationalen Gesetze und Vorschriften ist erforderlich.  

Autor: Wolf-Dietrich Lorenz
Foto: Adobe Stock / Yingyaipumi


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