Was ist mit den Konnektoren los?

gematik

Veröffentlicht 04.11.2022 09:30, Dagmar Finlayson

Im künstlich regulierten Gesundheitsmarkt bleibt die Diskussion um den Austausch der Konnektoren weiter heiß. Die gematik hatte nach der jüngsten Gesellschafterversammlung mitgeteilt, dass bei allen bis August 2023 ablaufenden Konnektoren der Austausch weiterhin „die einzig sinnvolle Alternative“ bleibe. KBV: „Dies betrifft vor allem die Geräte der Firma CompuGroup Medical (CGM)“.  Die gematik hat keine Klarheit gebracht, welche Alternativen bestehen.

Es wurde ein Beschluss getroffen, wonach die gematik bis September 2023 Zeit hat, Aussagen zu möglichen Alternativen zu treffen. Dieser Beschluss lasse die Ärzte und Psychotherapeuten vollkommen im Unklaren, was verbindliche Aussagen zu aktuell möglichen Alternativen eines Konnektortauschs angehe, kritisierte die KBV.

KBV: Bei allen bis August 2023 ablaufenden Konnektoren ist der Austausch weiterhin die einzig sinnvolle Alternative. Für Geräte, die ab September 2023 ablaufen, werden Wahlmöglichkeiten für den TI-Anschluss einer medizinischen Einrichtung denkbar – neben dem Konnektortausch eine Laufzeitverlängerung der TI-Gerätekarte oder ein Anschluss über eine Rechenzentrumslösung.

Komponenten mit begrenzter Laufzeit

Konnektoren tragen Chips in sich, deren Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Der Chip – die sogenannte gSMC-K-Karte – ist in den Geräten fest verbaut. Da die ersten Konnektoren im Spätherbst 2017 durch die CompuGroup Medical (CGM) produziert wurden, endet deren Laufzeit im Herbst 2022. Laut gematik ist deshalb ein Austausch des ganzen Konnektors notwendig.

Neben dem Sicherheitszertifikat des Konnektors verfügen auch andere Komponenten über einen Chip mit begrenzter Laufzeit, der auch nach Ablauf durch einen neuen ersetzt werden muss. 

Finanzierung des Austauschs

Der Erstattungsbetrag für den Konnektor beläuft sich auf 2.300 Euro. KBV: Das ist so viel wie die CompuGroup Medical (CGM) inklusive Mehrwertsteuer aktuell verlangt. 

Die KBV-Gesellschafter empfehlen, das Finanzierungsmodell für die sichere Anbindung an die Telematikinfrastruktur anzupassen, um diese verschiedenen Varianten bei der TI-Anbindung zu ermöglichen.

Die Pauschale umfasst den Austausch des Konnektors, inklusive Entsorgung des Altgeräts, die Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B-Smartcard) und den Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal. 

Für jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitsmodulkarte ausgetauscht werden muss, werden 100 Euro gezahlt. Die Erstattungspauschalen erhalten Praxen über ihre Kassenärztliche Vereinigung.
 

Auswirkungen auf TI-Anwendungen

Ohne gültiges Konnektor-Zertifikat ist ein Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) mit all ihren Anwendungen nicht mehr möglich. Nach Ende der fünfjährigen Laufzeit kann der Konnektor nicht mehr genutzt werden; eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur ist nicht mehr möglich. Wichtige Funktionen stehen folglich nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Elektronische Gesundheitskarten beispielsweise können nicht mehr eingelesen werden.

„Wir sind sehr enttäuscht – auch darüber, dass offenbar das Interesse insgesamt gering ist, die Frage zu klären, ob dreistellige Millionenausgaben, die der Konnektorentausch kosten wird, wirklich notwendig sind“, heißt es in einer Mitteilung der KBV.

 

von Wolf-Dietrich Lorenz

Symbolbild: Brian Wangenheim (Unsplash)


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