Anhörung: „Digitalisierung braucht echten Mehrwert“

KBV

Veröffentlicht 17.11.2023 09:40, Dagmar Finlayson

Anlässlich der heutigen Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu zwei Digitalgesetzen forderte Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), eine praxistaugliche Digitalisierung mit echtem Mehrwert – bei gleichzeitigem Schutz des vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses.

 „Wir als KBV begrüßen grundsätzlich eine Digitalisierung, die die Versorgung besser macht, die Praxen entlastet und zusätzliche Kosten vermeidet“, so Steiner. Mit der im Digital-Gesetz (DigiG) vorgesehenen Flexibilisierung der Telemedizin mache man zum Beispiel einen Schritt in die richtige Richtung.

Demgegenüber würden immer noch keine Konsequenzen aus den Erfahrungen mit digitalen Anwendungen wie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder dem elektronischen Rezept (eRezept) gezogen. „Stattdessen setzt man weiterhin auf Sanktionen gegen Praxen. Das war und bleibt der falsche Ansatz, der die Akzeptanz der Digitalisierung in der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft bisher keinesfalls verbessert hat und diese auch künftig nicht verbessern wird“, kritisierte Steiner. „Man sollte hier endlich die Hersteller in die Pflicht nehmen, praxistaugliche und nutzerfreundliche Anwendungen bereitzustellen. Das wird auch für den Erfolg der elektronischen Patientenakte (ePA) entscheidend sein.“

Auch die Krankenkassen müssten ihrer Pflicht nachkommen, ihre Versicherten über die elektronische Patientenakte zu informieren. Steiner: „Ein Auslagern dieser Aufklärung in die Praxen sorgt bei den Kolleginnen und Kollegen für erheblichen Mehraufwand – angesichts der ohnehin knappen Arztzeit ist das untragbar.“

Im Rahmen des Gesundheitsdatennutzungs-Gesetzes (GDNG) sollen Krankenkassen außerdem befähigt werden, Daten ihrer Versicherten zu verarbeiten und sie auf individuelle Gesundheitsrisiken wie seltene Erkrankungen oder mögliche schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen durch die Arzneimitteltherapie hinzuweisen. „Das ist ein klarer Eingriff in die Therapiehoheit von Ärztinnen und Psychotherapeuten und beschädigt das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis“, kritisierte Steiner. „Die medizinische und therapeutische Heilbehandlung ist eine originär ärztliche Aufgabe – und das muss sie unter allen Umständen bleiben!“

Die detaillierten Stellungnahmen zu beiden Gesetzesentwürfen finden Sie auf der Website der KBV:

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG): https://www.kbv.de/html/64727.php

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG): https://www.kbv.de/html/66316.php

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):

Die KBV vertritt die politischen Interessen der über 185.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 73 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozial­versicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­kassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

 

Foto: Dr. Sybille Steiner, Vorstandsmitglied KBV


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