Elektronische Patientenakte: „Jetzt gilt es, detailliert hinzusehen und nachzuschärfen“

EPA

Veröffentlicht 23.09.2024 12:20, Dagmar Finlayson

Damit der Umstellungsprozess für die Praxen im Rheinland so reibungsarm wie möglich verläuft, versorgt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) ihre Mitglieder sukzessive mit wichtigen Infos und setzt sich für ihre Interessen ein. Das Team der Stabsstelle eHealth ist in Zusammenarbeit mit dem Team der IT-
Beratung dabei im steten Austausch mit Vertretern aus Politik, KVen, Krankenkassen und anderen wichtigen Akteuren im Gesundheitssystem. Wir geben ein Update zur ePA für alle.

Alle wichtigen Daten der Patientinnen und Patienten auf einen Blick, bessere Informationsflüsse zwischen den Behandelnden, weniger Doppelbehandlungen – gerade für Menschen mit Multimorbidität kann die ePA große Vorteile bieten. Funktioniert das System der digitalen Akte, ist sie für alle Seiten ein Gewinn. Doch bis zum Start steht noch einiges auf dem Zettel. „Dass es bei so einem elementaren Umstellungsprozess noch einige Fragezeichen gibt, mag normal sein, doch es erschwert den Prozess massiv, dass das Bundesgesundheitsministerium an den knappen Umsetzungsfristen rigide festhält“, sagt Dr. med. Thorsten Hagemann, Leiter der Stabsstelle eHealth bei der KVNO. „Jetzt gilt es, genau hinzusehen, nachzuschärfen und klar für die Interessen unserer Mitglieder einzustehen.“
Mit Inkrafttreten des Digital-Gesetzes (Digi-G) im März 2024 wurde die ePA für alle beschlossen. Sie ist zentrales Element des von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Weg gebrachten Gesetzes. Kommenden Jahres sollen alle Patientinnen und Patienten eine digitale Akte besitzen, sofern sie nicht widersprechen. Niedergelassene sind dann verpflichtet, bestimmte Behandlungsdaten in der ePA bereitzustellen.

Task Force zur ePA

Das eHealth-Team der KVNO arbeitet in verschiedenen Gremien und Foren im konstruktiven Diskurs am ePA-Prozess mit, zum Beispiel in der Task Force der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Gemeinsam mit der KBV und Vertretenden der anderen Länder-KVen werden Informationen konsolidiert, Software-Häuser angesprochen, Anforderungen erarbeitet und rechtliche Fragen besprochen. Das Ziel ist, einen Konsens zu schaffen, um klare Aussagen für die Einführung und die Nutzung der ePA machen zu können. Es geht um Fragen, wie sich die ePA aus dem Praxisverwaltungssystem heraus befüllen lässt und wie Infos aus der ePA für die ärztliche Dokumentation heruntergeladen werden können. Weiterhin bietet das Thema Finanzierung viel Stoff zur Diskussion. „Es darf weder sein, dass der Gesetzgeber unsere Mitglieder sanktioniert, wenn ihr PVS-Hersteller die neuen Anforderungen nicht erfüllen kann, noch, dass dieser sie erneut für die notwendigen Anpassungen deutlich zur Kasse bittet – ohne adäquaten Ausgleich!“, so Hagemann. Das Bundesgesundheitsministerium werde sich diesbezüglich wohl nicht vor November festlegen.

Offene ePA-Sprechstunde der IT-Beratung

Seit Ende August bietet das Team der IT-Beratung zwei Mal in der Woche, dienstags und mittwochs von 13:30 Uhr bis 14:45 Uhr, eine offene ePA-Sprechstunde an.

Niedergelassene und ihre Praxisteams erhalten hier kurz und auf den Punkt die neuesten Infos im Kontext der digitalen Patientenakte (etwa 20 Minuten). Im Anschluss ist noch bis 14:45 Uhr Zeit für Fragen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Zugang erfolgt über das KVNO-Portal unter kvnoportal.de.

Die Krankenkassen sind per Gesetz dafür zuständig, ihre Versicherten aufzuklären. Trotzdem sorgen sich Niedergelassene vor einer Flut von Fragen zur ePA seitens der Patientinnen und Patienten. Oftmals sind sie für diese die erste Ansprechperson. „Die Abläufe im Praxisalltag dürfen nicht gestört werden. Wir haben in diesem Fall klar Stellung bezogen und gemeinsam mit dem Vorstand von den Kassen gefordert, die Kampagne zur Patientenaufklärung transparent zu gestalten und mit uns abzustimmen“, so der Leiter der Stabsstelle eHealth. Auf diesen Impuls der KVNO fand erstmalig ein übergreifender Dialog der gesetzlichen Krankenkassen Nordrhein-Westfalens zur zeitlichen und regionalen Gestaltung der Aufklärung zur ePA statt– auch hinsichtlich kontinuierlicher Informationsangebote nach der Einführung kommendes Jahr. „Vom direkten Draht zu den Kassen versprechen wir uns, dass Inhalte und Art der Informationsvermittlung an die jeweiligen Bedarfe angepasst werden können“, sagt Hagemann.

Die ersten Krankenkassen haben begonnen, ihre Versicherten zu informieren, zunächst grundsätzlich über die automatische Anlage der digitalen Patientenakte und über ihr Widerspruchsrecht. Die eigentliche Aufklärungsarbeit werde laut des eHealth-Experten erst nach den Einführungszeiträumen im Februar beginnen.

Konzept zur Begleitung des ePA-Rollouts

Das eHealth-Team der KV Nordrhein erarbeitet aktuell mit der KV Westfalen-Lippe sowie der Krankenhausgesellschaft NRW ein Konzept, um das ePA-Rollout unmittelbar analysieren zu können. So kann die KVNO Probleme, aber auch Erkenntnisse zur Optimierung direkt an gematik und teilnehmende Software-Häuser spiegeln — anders als in den Modellregionen Hamburg und Franken, die an die gematik berichten.

Doch was steht denn eigentlich zum Startschuss im Januar in der digitalen Akte der Versicherten? Die ePA wird beim Anlegen zuerst nur mit den Abrechnungsdaten der Krankenkassen befüllt sein (sofern der Versicherte dem nicht widersprochen hat). Als erste Funktion wird es die Medikationsliste geben. Das heißt, der Leseberechtigte kann alle per E-Rezept verordneten Medikamente mit Dispensierinformationen einsehen, um so die Anamnese zu ergänzen. Eine rückwirkende Befüllung wird es nicht geben, sodass nur Arzneimittel aufgeführt werden, die nach dem 15. Januar verschrieben wurden. Zum 15. Juli soll dann der digitale Medikationsprozess implementiert sein. Praxen können dann mithilfe der ePA prüfen, ob möglicherweise Wechselwirkungen zwischen verordneten Arzneimitteln bestehen. Die Nutzung der ePA im stationären Sektor ist ebenfalls für 2025 geplant. Da dies vom Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz abhängt, gibt es hierzu noch keine konkreten Angaben. Die gematik spezifiziert die Funktionen der ePA sukzessive, die Software-Hersteller müssen diese dann umsetzen. Text: Silke Hochheim

Immer up to date in Sachen ePA

Wie zur Einführung des E-Rezeptes wird die KV Nordrhein auch im Zusammenhang mit der ePA ausführliche Informationsveranstaltungen für die Praxen im Rheinland durchführen. Sobald konkrete Daten feststehen,sind diese unter dem Reiter „Termine“ auf kvno.de zu finden.

Alle Infos und Neuigkeiten zur ePA gibt’s auch online unter ti.kvno.de.

Foto: KVNO Vorstand Dr. med. Frank Bergmann (Vorstandsvorsitzender) und Dr. med. Carsten König, m. san. (stellvertretender Vorstandsvorsitzender)

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein


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