IGeL-Monitor bewertet Ultraschall und MRT zur Früherkennung von Brustkrebs mit „unklar“

Veröffentlicht 11.07.2025 11:00, Kai Wehrs

Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors ist erneut der Frage nachgegangen, ob Untersuchungen der Brust mit Ultraschall oder Magnetresonanztomografie (MRT) dazu beitragen können, brustkrebsbedingte Symptome oder Schmerzen zu verringern oder zu vermeiden, die gesundheitsbedingte Lebensqualität zu verbessern, oder zu verhindern, dass Frauen an Brustkrebs sterben. Der IGeL-Monitor bewertet diese beiden Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) mit „unklar“, weil keine aussagekräftigen Studien zu ihrem Nutzen und Schaden gefunden werden konnten. 

Die Ultraschalluntersuchung und die Magnetresonanztomografie zur Früherkennung von Brustkrebs gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich um selbst zu zahlende Individuelle Gesundheitsleistungen.

Ultraschall und MRT entdecken mehr Brustkrebserkrankungen – Nutzen dennoch unklar

Sowohl der Ultraschall als auch die Magnetresonanztomografie (MRT) können zwar mehr Brustkrebserkrankungen entdecken. Unklar ist aber, wie viele dieser zusätzlich entdeckten Tumore Beschwerden verursacht hätten bzw. wie häufig mit Ultraschall oder MRT eine sogenannte Überdiagnose festgestellt wird, also ein Tumor, der keine Beschwerden verursacht hätte. Unklar ist auch, wie oft diese Untersuchungen als falsch-positive Befunde falschen Alarm auslösen. Überdiagosen und Fehlalarme können unnötige Sorgen und Ängste verursachen und zu überflüssigen weiteren Untersuchungen und Behandlungen führen, die wiederum mit dem Risiko von Schmerzen und Komplikationen verbunden sein können.

Auch das von den gesetzlichen Krankenkassen für Frauen bestimmter Altersgruppen angebotene Mammografie-Screening kann Überdiagnosen oder Fehlalarme erzeugen. Für das Mammografie-Screening wird jedoch im Unterschied zu Ultraschall und MRT von einem den Schaden überwiegenden Nutzen ausgegangen. Das hat zum Beispiel ein Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Mammografie von 2022 gezeigt – wenn auch der Nutzen im Durchschnitt sehr klein ist, was die Teilnahme an dem Screening-Programm zu einer individuellen Entscheidung macht. Anders als das Mammografie-Screening kommen sowohl Ultraschall als auch MRT ohne Röntgenstrahlen aus. Allerdings ist das Risiko, wegen der Strahlung des Mammografie-Screenings an Krebs zu erkranken, sehr gering. Ein Nachteil der MRT ist das Risiko unerwünschter Nebenwirkungen der in der Regel eingesetzten Kontrastmittel. Diese Nebenwirkungen sind normalerweise leicht bis mittelschwer und vorübergehend. Welches dieser drei Untersuchungsverfahren mehr falsche oder überflüssige Befunde produziert und in welchem Verhältnis die möglichen Schäden durch die Mammografie-Röntgenstrahlung und durch die MRT-Kontrastmittel stehen, ist unbekannt.

Keine aussagekräftigen Studien zum Nutzen und Schaden der Untersuchungen

Grundlage für diese Bewertung des IGeL-Monitors sind systematische Recherchen nach wissenschaftlichen Übersichtsarbeiten, die zum einen den Ultraschall, zum anderen die MRT zur Früherkennung von Brustkrebs jeweils zusätzlich zum Mammografie-Screening oder anstelle des Screenings im Vergleich zum alleinigen Mammografie-Screening untersucht haben. Für keine der beiden Untersuchungen wurden aussagekräftige Studien zu ihrem Nutzen und Schaden gefunden. Die Forschungsfrage bleibt somit für beide IGeL unbeantwortet.

Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung der Brust

Wenn Brustkrebs früh erkannt wird, ist er meistens gut heilbar. Deshalb gibt es in Deutschland neben der jährlichen frauenärztlichen Krebsfrüherkennungs-Untersuchung das Mammografie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs. Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren sind jedes zweite Jahr zur Mammografie-Untersuchung eingeladen. Ziel dieser Früherkennungs-Untersuchung ist es, eine Brustkrebserkrankung zu finden, bevor sie Beschwerden verursacht. Neben dem Mammografie-Screening werden weitere Früherkennungs-Untersuchungen als IGeL angeboten: der Ultraschall und die MRT (Magnetresonanztomografie, auch: Kernspin). Sowohl Ultraschall als auch MRT sind bildgebende Verfahren. Beim Ultraschall können mit Hilfe von Ultraschallwellen Strukturunterschiede des Drüsengewebes sichtbar gemacht werden. Bei der MRT führen Magnetimpulse zu einer bildlichen Darstellung des Brustdrüsengewebes, meist unter Gabe von Kontrastmitteln.

Kosten von Ultraschall und MRT zur Brustkrebs-Früherkennung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für keine dieser beiden Früherkennungs-Untersuchungen die Kosten. Sowohl der Ultraschall als auch die MRT zur Früherkennung von Brustkrebs sind selbst zu zahlende Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Der Ultraschall kostet eine Frau pro Untersuchung in der Regel inklusive Beratung zwischen 26 und 60 Euro. Eine MRT kostet in der Regel zwischen 230 und 600 Euro, es werden jedoch auch deutlich höhere Kosten berechnet.

Zur Bewertung der IGeL „Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung“ im IGeL-Monitor.

Zur Bewertung der IGeL „MRT der Brust zur Krebsfrüherkennung“ im IGeL-Monitor.

Quelle: Medizinischer Dienst Bund / IGeL-Monitor 

Bild: Tex vector/Adobe Stock


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