DGTelemed fordert Neustart: Telemedizin als Schlüssel einer bedarfsorientierten Krankenhausversorgung

DKG

Veröffentlicht 05.12.2025 09:00, Kai Wehrs

Neues Positionspapier der DGTelemed - Die Krankenhausreform kommt. Und sie stellt Krankenhäuser vor große Herausforderungen. In ihrem neuen Positionspapier „Bedarfs-orientierte Krankenhausversorgung mit Telemedizin effizient, qualitätsvoll und sicher gestalten“ stellt die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) konkrete Perspektiven und Lösungsvorschläge hierzuvor. Unterstützt von der Deutschen Kranken-hausgesellschaft e. V (DKG) präsentierte die DGTelemed das Positionspapier im Rahmen einer Pressekonferenz am Hospital of the Future auf der MEDICA in Düsseldorf.

Bildunterschrift: Gemeinsam für die Weiterentwicklung einer bedarfsorientierten Krankenhausversorgung mit Telemedizin (v. l. n. r.): Günter van Aalst (stellv. DGTelemed-Vorstandsvorsitzender), Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA (DGTelemed-Vorstandsvorsitzender) und Dr. Gerald Gaß (DKG-Vorstandsvorsitzender)

Die im Rahmen der Krankenhausreform geplanten Strukturveränderungen zielen auf eine effiziente, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich tragfähigere Versorgung ab – unerlässliche Ziele bei knapper werdenden Ressourcen. Um die erforderliche Balance zwischen hochwertiger, möglichst ortsnaher Versorgung, verfügbaren medizinischen Fachkräften, Qualitätsvorgaben und wirtschaftlicher Tragfähigkeit herstellen zu können, sind professionelle telemedizinische Versorgungsnetzwerke zur Ermöglichung von Telekooperationen unverzichtbar.

Telekooperationen in der Regelversorgung etablieren

So sieht die DGTelemed die dringende Notwendigkeit einer strukturierten und vernetzten Zusammenarbeit im deutschen Gesundheitswesen, unterstützt durch telemedizinische Lösungen und organisiert in digital-gestützten Versorgungsnetzwerken. Telekooperationen sollten gleichwertig und ergänzend zur Präsenzversorgung als fester Bestandteil der Regelversorgung anerkannt und genutzt werden, um medizinisches Fachwissen zeit- und ortsunabhängig verfügbar zu machen. Die aktuellen Rahmenbedingungen müssen hierzu flexibler gestaltet werden, indem das Standortprinzip, das derzeit für viele Leistungsgruppen ärztliche Präsenz vor Ort verlangt, entsprechend modernisiert und angepasst wird. Künftig sollte es möglich sein, personelle Ressourcen wie Facharztstandards auch durch telemedizinische Kooperation zu erfüllen.

„Telekooperationen ermöglichen Krankenhäusern, zusätzliche Unterstützung dauerhaft einzuholen“, so Prof. Dr. med. Gernot Marx, Vorstandsvorsitzender der DGTelemed. „Und das nicht nur in Form von Telekonsilen, sondern auch als grundsätzliche telemedizinische Mitbehandlung, um vor Ort nicht verfügbare Expertise permanent in die Behandlung einbeziehen zu können.“ Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, der im Rahmen der Pressekonferenz die Perspektive der Krankenhäuser einbrachte, stimmt zu: „Krankenhausversorgung wird künftig zentraler organisiert – gerade komplexe Leistungen werden konzentriert. Zugleich muss die wohnortnahe Versorgung sichergestellt werden. Telemedizin kann hier eine entscheidende Rolle spielen. Denn wir müssen zukünftig noch stärker mit Knappheit rechnen – personell und finanziell. Daher müssen Telekooperationen eine Regeloption werden als gleichwertige Kooperationsmöglichkeit zur Präsenzmedizin.“

Voraussetzung: Professionelle digital-gestützte Versorgungsnetzwerke

Partner- und Netzwerkstrukturen für Telekooperationen müssen verbindlich organisiert sein – in professionellen telemedizinischen Versorgungsnetzwerken. Diese erfordern eine geeignete technische Infrastruktur sowie die qualitätsgesicherte 24/7-Vorhaltung und -Verfügbarkeit sehr breiter fachlicher Expertise für die zu erbringenden telekooperativen Leistungen. Hierfür empfiehlt die DGTelemed die Bündelung des Telekonsilgeberangebots. „Geeignete (Supra)-Maximalversorger bieten sich hier an“, erläutert Günter van Aalst, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DGTelemed. „Sie decken ein breites Indikationsspektrum ab und können eine qualitätsgesicherte, interdisziplinäre Versorgung 24/7 sicherzustellen. Außerdem sorgen einheitliche Prozess- und Vertragsstrukturen für eine kosteneffiziente und pragmatische Umsetzung.“

Den Krankenhaustransformationsfonds zielgerichtet für Investitionen nutzen

Bundesweit werden im Rahmen des Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) bis 2035 rund 50 Mrd. Euro für die strukturelle Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft zur Verfügung gestellt. Die Förderung telekonsiliarischer Netzwertstrukturen wird darin explizit ermöglicht. Die Mittel aus dem KHTF müssen von den Krankenhäusern über das jeweilige Bundesland beantragt werden.

Die DGTelemed empfiehlt den Ländern, aktiv konzeptionelle Schwerpunkte und Rahmenbedingungen für die Nutzung und Förderung aus dem KHTF festzulegen und hiermit den Auf- und Ausbau professioneller digital-gestützter Versorgungsnetzwerke zwingend vorzusehen, einzufordern und zu fördern.

Das ausführliche Positionspapier finden Sie auf der Website der DGTelemed.

 

Quelle:  Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed

Bildquelle: DGTelemed

 

 


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