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Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz
                                                                             KHZG stehen Milliarden für eine bessere
                                                                             digitale Infrastruktur einschließlich der
                                                                             Verbesserung der Informationssicherheit
                                                                             bereit. Die Konturen bei klinischen Pro-
                                                                             zessen sowie dem zukünftigen IT-Betrieb
                                                                             verändern sich. Also wohin mit dem Geld?
                                                                             Die Frage nach dem Nutzen der IT für das
                                                                             Krankenhaus bleibt wichtig – vor allem
                                                                             aber nach der digitalen Agenda des
                                                                             Krankenhauses, um Weichen zu stel-
                                                                             len, wettbewerbsfähig zu bleiben und
                                                                             zukunftsweisende Chancen zu ergreifen.

                                                                                     igitalisierungsprojekte umzuset-
                                                                                Dzen, rückt in greifbare Nähe. Das
                                                                                Krankenhauszukunftsgesetz KHZG und
                                                                                3 Milliarden Euro stehen zur Verfügung.
                                                                                Das Förderprogramm bietet Leistungs-
                                                                                erbringern die Gelegenheit, die techni-
                                                                                sche Krankenhaus-Ausstattung an die
                                                                                Erfordernisse einer zunehmend vernetz-
                                                                                ten Gesundheitsversorgung anzupassen.
                                                                                Die Länder oder die Krankenhausträger
                                                                                übernehmen 30 Prozent der jeweiligen
                                                                                Investitionskosten, so dass insgesamt ein
                                                                                Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden
                                                                                Euro zur Verfügung steht. Der Stand der
                                                                                Digitalisierung der Krankenhäuser soll
                                                                                zum 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 eva-
                                                                                luiert werden. Da der individuelle Digi-
                                                                                talisierungsgrad der Krankenhäuser sehr
                                                                                unterschiedlich ist, bleibt es interessant,
                                                                                abzuwarten, inwieweit über das KHZG
                                                                                diesbezüglich eine Angleichung erreicht
                                                                                werden kann. Gleichzeitig laufen Kran-
                                                                                kenhäuser ohne ausreichenden digitalen
                                                                                Reifegrad ab 2025 in das Risiko, bis zu
                                                                                2 % ihrer DRG-Erlöse zu verlieren. Die
                                                                                Geschwindigkeit der Umsetzung dieses
                                                                                Mammutprogrammes in  der Gesetzge-
                                                                                bung zeigt, dass die Notwendigkeit für
                                                                                die digitale Weiterentwicklung aner-
                                                                                kannt ist.


               Krankenhaus-IT Journal 1 /2021
                                                                                                                07
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