Pflegeeinrichtungen: Pflicht zur TI-Anbindung

Veröffentlicht 19.06.2025 14:30, Kim Wehrs

Ab dem 1. Juli 2025 müssen Pflegeeinrichtungen in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Die Anbindung an die TI ist für alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie für Leistungserbringer der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege verpflichtend. Wer die Frist zur Anbindung an die TI verpasst, riskiert Strafen und Einschränkungen im Betrieb.  

Die Telematikinfrastruktur ist ein sicheres Netzwerk, das den digitalen Austausch von Gesundheitsdaten ermöglicht und die Kommunikation zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen, wie Ärzten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen, verbessern soll. 

Am 26.03.2024 trat das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz, DigiG) in Kraft. Die verpflichtende Anbindung für Erbringer von Leistungen der häuslichen Krankenpflege sowie der außerklinischen Intensivpflege wurde in diesem Zuge vom 01. Januar 2024 auf den 01. Juli 2025 verschoben (§ 360 Abs. 8 SGB V).Somit gilt die verpflichtende Anbindung für alle Pflegebereiche an die TI ab 01. Juli 2025. Auch die Verpflichtung zur Nutzung von eVerordnungen wurde im Rahmen des Gesetzes vom 1. Juli 2024 auf den 1. Juli 2026 verschoben (§ 360 Abs. 5 SGB V).

Für bestimmte Bereiche hat der Gesetzgeber bereits im Rahmen des Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierung–Gesetzes (DVPMG) eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgenommen, um die Leistungserbringer bei der Anbindung an die TI zu entlasten. Diese Datenschutz-Folgenabschätzung kann im Gesetzbuch als Anlage zu § 307 Absatz 1 Satz 3 SGB V eingesehen werden. Gleichwohl müssen die Leistungserbringer selbstständig prüfen, ob im Einzelfall ggf. weitere Vorkehrungen notwendig sind. Zu empfehlen ist, die hausinternen Datenschutzrichtlinien um den Verweis auf die Einbindung an die TI zu erweitern.
 

KIM und weitere Anwendungen der TI 

Grundsätzlich ist eine technische Mitnutzung vorhandener gültiger Konnektoren möglich. Im konkreten Fall hängt das aber von der IT-Struktur der Einrichtung ab und ob genügend Kapazität (Anzahl Kartenterminals, Anzahl weiterer SMC-B) vorhanden ist.

Bei KIM (Kommunikation im Medizinwesen) handelt es sich um den bundesweit verwendeten und sektorenübergreifenden Kommunikationsdienst im Gesundheitswesen, welcher den sicheren Versand vertraulicher Nachrichten, Daten und Dokumente ermöglicht. KIM-Nachrichten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Umfangreiche Erläuterungen zu KIM und weiteren Anwendungen der TI sind auch auf dem Fachportal der gematik aufgeführt. 

Die Anbindung an die TI ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland und soll die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen verbessern. Die TI ist Grundlage für viele Anwendungen, wie das E-Rezept, die elektronische Patientenakte (ePA) und das Notfalldatenmanagement (NFDM).  

Konsequenzen bei Nicht-Anbindung: Wer die Frist zur Anbindung an die TI verpasst, riskiert Strafen und Einschränkungen im Betrieb. Es ist möglich, dass Erstattungen gekürzt oder verweigert werden, wenn die notwendigen Daten und Abrechnungen nicht mehr digital über die TI abgewickelt werden können. 

 

Autor: Wolf-Dietrich Lorenz
Foto: Adobe Stock / MQ-Illustrations


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