Das AKG-Stufenmodell mit Maßnahmen der nächsten Legislaturperiode

Krankenhausversorgung 2030:

Veröffentlicht 27.08.2021 11:10, Kim Wehrs

 Gesundheitspolitik bedeutet: Die Zusammenhänge sind komplex, die Anpassungsprozesse langwierig und die Rechtslage ein kompliziertes Geflecht aus Bundes- und Landeskompetenzen. Aus diesem Grund hat sich die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG-Kliniken) das Ziel gesetzt, die gesundheitspolitischen Zusammenhänge transparent und einfach zu vermitteln. So wollen die kommunalen Großkrankenhäuser die öffentliche Debatte zur Zukunft der Krankenhäuser für jeden zugänglich machen.

Durch eine klare Rollenverteilung zwischen den Krankenhäusern sollen die bestehenden Strukturen optimal genutzt und die Qualität der Versorgung verbessert werden. „Uns geht es nicht um die Frage wie viele Krankenhäuser wir benötigen“, betont Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der AKG-Klinken: „Entscheidend ist, welche Versorgungsrolle das einzelne Krankenhaus einnimmt.“ Dafür fordern die AKG-Kliniken bundeseinheitliche Anforderungen an die jeweilige Versorgungsstufe. Sie schlagen eine Differenzierung der Krankenhäuser nach drei Stufen vor, die sich anhand der Fachabteilungsanzahl und der Rolle in der Notfallversorgung unterschieden werden.

„Ein bundesweit einheitliches Versorgungsversprechen braucht auch bundesweit einheitliche Anforderungen an die Krankenhäuser“, weist Nils Dehne, Geschäftsführer der AKG-Kliniken die Verantwortung für diese Ausdifferenzierung dem Bundesgesetzgeber zu, nicht ohne diesen gleichzeitig in die Pflicht zu nehmen: „Natürlich setzt dies auch voraus, dass die unterschiedlichen Versorgungsaufträge auskömmlich finanziert werden“. Durch eine fallunabhängige Strukturfinanzierung soll nach Vorstellungen der AKG-Kliniken der bestehende Anreiz, immer mehr Patientinnen und Patienten behandeln zu müssen, reduziert werden. Dies wird nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund- und Ländern möglich sein.

Ausgewiesene Experten der Krankenhauslandschaft befürworten das vorgeschlagene Modell der AKG-Kliniken. So kommentiert Professor Dr. Boris Augurzky, zuletzt auch Mitglied im Expert_innenbeirat des Gesundheitsministeriums zur Überprüfung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser, das AKG-Stufenmodell wie folgt:

„In den nächsten zehn Jahren wird es mehr denn je um die Frage gehen, wie Patientinnen und Patienten optimal und gleichzeitig effizient versorgt werden können. Die Vision der AKG geht auf diese Herausforderungen ein und gibt zielführende Antworten. Das Stufenmodell zeigt, welche Maßnahmen in der nächsten Legislaturperiode nötig sind“.

www.akg-kliniken.de

https://www.akg-kliniken.de/mediathek/

 

Die AKG-Kliniken

Die AKG-Kliniken sind ein Interessenverbund von 25 Großkrankenhäusern und Krankenhausverbünden aus dem gesamten Bundesgebiet mit einem Umsatz von rund 9,7 Milliarden Euro. Sie repräsentieren derzeit fast 43.500 Betten und vertreten damit über 9,0 % der gesamtdeutschen Krankenhausversorgung. Gut 1,8 Millionen Patienten im Jahr werden in den Häusern der AKG-Kliniken von nahezu 123.500 Mitarbeitenden vollstationär behandelt. Alle Mitglieder sind Maximalversorger in kommunaler Trägerschaft und decken damit das gesamte medizinische Spektrum ab. Als kommunale Krankenhäuser erbringen die Mitglieder der AKG-Kliniken eine wichtige Leistung für die Versorgung der gesamten Bevölkerung, von der Grund- bis zur Maximalversorgung. Damit leisten sie einen wichtigen gesundheitspolitischen Beitrag. Die Gewinne werden reinvestiert und nicht an Investoren abgeführt. So bleiben die Gelder den Regionen erhalten.

 

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Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender der AKG-Klinken: „Uns geht es nicht um die Frage wie viele Krankenhäuser wir benötigen.Entscheidend ist, welche Versorgungsrolle das einzelne Krankenhaus einnimmt.“

 

Nils Dehne, Geschäftsführer der AKG-Kliniken: „Ein bundesweit einheitliches Versorgungsversprechen braucht auch bundesweit einheitliche Anforderungen an die Krankenhäuser.“

 


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