Elektronisches Patientendossier in der Schweiz: Bundesrat will die Verbreitung und Nutzung gezielt fördern

Schweiz

Veröffentlicht 20.08.2021 08:40, Dagmar Finlayson

Mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert werden. Der Bundesrat will deshalb die Verbreitung und Nutzung des EPD gezielt fördern. In seinem an der Sitzung vom 11. August 2021 verabschiedeten Bericht schlägt er eine Reihe von Massnahmen vor.

Das elektronische Patientendossier (EPD) wird im Verlauf des Jahres 2021 schrittweise flächendeckend eingeführt. Im Dezember 2020 wurden die ersten beiden Stammgemeinschaften eHealth Aargau (emedo) und Südost (eSANITA) zertifiziert, gefolgt von CARA und der Stammgemeinschaft des elektronischen Patientendossiers Neuenburg (Mon Dossier Santé) im April 2021. Weitere Stammgemeinschaften schliessen im Verlauf dieses Jahres die Zertifizierungsverfahren ab. Die Stammgemeinschaft eHealth Aargau hat als erste den Betrieb aufgenommen und bietet der Aargauer Bevölkerung seit Anfang Mai 2021 die Möglichkeit, ein EPD zu eröffnen. Bei der Stammgemeinschaft CARA kann seit Ende Mai ein EPD eröffnet werden.

Das EPD ist mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Die nachhaltige Finanzierung ist nicht ausreichend sichergestellt. Die dezentrale Umsetzung und das komplexe Zertifizierungsverfahren erschweren die Umsetzung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) und haben zu Verzögerungen geführt. Weil das EPDG als Rahmengesetz ausgestaltet wurde, sind nur wenige Zuständigkeiten geregelt. Ausserdem hat sich schon früh gezeigt, dass bestimmte Weiterentwicklungen notwendig sein werden, um den Nutzen des EPD für alle Beteiligten zu erhöhen. Aufgrund dieser Herausforderungen hat der Bundesrat im 2019 ein entsprechendes Postulat von Nationalrat Laurent Wehrli (18.4328) angenommen.
Das Postulat beauftragt den Bundesrat, Bericht zu erstatten über die für die Einführung des EPD bereits beschlossenen Massnahmen und darüber, welche Massnahmen noch zu treffen sind, um die Einführung zu beschleunigen und dessen allgemeine Verwendung zu fördern.

Massnahmen zur Förderung der Verbreitung und Nutzung des EPD

Die Nutzung des EPD ist bisher erst im stationären Bereich verbindlich vorgeschrieben. Das Parlament hat entschieden, dass in Zukunft auch ambulant tätige Gesundheitsfachpersonen verpflichtet werden sollen, sich am EPD zu beteiligen. Die Aufhebung der Freiwilligkeit im ambulanten Bereich wird zur Verbreitung des EPD beitragen.

Wichtig für eine verbreitete Nutzung und Akzeptanz des EPD sind aber auch die Information und Befähigung der Gesundheitsfachpersonen und der Bevölkerung, das EPD anzuwenden. Mit verschiedenen Massnahmen sollen sie daher für die Nutzung des EPD sensibilisiert werden. Auch die Benutzerfreundlichkeit und die Funktionalität des EPD sollen optimiert werden, um dessen Attraktivität zu erhöhen. Beispielsweise schlägt der Bericht vor, eine zentrale Ablage für Daten zu ermöglichen, die rasch ändern können und möglichst vollständig verfügbar sein sollten, wie etwa bei der Medikation.

Damit möglichst viele Personen ein EPD eröffnen, ist es wichtig, dass die Stellen, an denen die Bevölkerung ein EPD eröffnen kann, auf kurzem Weg gut erreichbar sind, dass die Eröffnung mit möglichst wenig Aufwand einhergeht und auch online möglich ist. Ausserdem ist der Bundesrat bereit bis im Frühjahr 2022 prüfen, ob das aufwändige Zertifizierungsverfahren der Stammgemeinschaften durch eine staatliche Anerkennung ersetzt werden soll. Auch nach der Erstzertifizierung werden für die Stammgemeinschaften jährliche Wiederholungsprüfungen und Re-Zertifizierungen anfallen, die mit zusätzlichen Kosten einhergehen.

Einige der im Bericht empfohlenen Massnahmen lassen sich gestützt auf geltendes Recht bereits heute umsetzen. Beispielsweise sollen die Bevölkerung mit regionalen Kampagnen gezielt über den Nutzen des EPD informiert und Gesundheitsfachpersonen schon während ihrer Aus- und Weiterbildungen für die Nutzung des EPD befähigt werden. Diese Massnahmen sollen zusammen mit den Kantonen und anderen Akteuren rasch umgesetzt werden.

Andere Massnahmen wie beispielsweise die Ermöglichung einer zentralen Ablage für dynamische Daten erfordern Gesetzanpassungen. Da mit den im Bericht genannten Massnahmen nicht alle Herausforderungen bewältigt werden können, hat der Bundesrat entschieden, das EPDG einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen. Im Rahmen dieser Prüfung soll auch abschliessend entschieden werden, welche der genannten Massnahmen im Zuge einer Gesetzesrevision umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat wird bis Ende Februar 2022 über das weitere Vorgehen entscheiden.



Quelle: Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation - media@bag.admin.ch


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