Die NIS2-Richtlinie und ihre akuten Implikationen

Secure

Veröffentlicht 26.10.2023 11:30, Kim Wehrs

Die Network-and-Information-Security-Richtlinie 2.0 (NIS2) ist eine EU-Richtlinie, die die Cybersicherheit von Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) verbessern soll. Krankenhäuser gehören zu den KRITIS-Betreibern, da sie eine wesentliche Rolle für die öffentliche Gesundheit spielen. NIS2-Richtlinie ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist für die meisten Krankenhäuser endete am 17. Oktober 2024.

 

Risikomanagement-Maßnahmen 

In einer Zeit, in der digitale Technologien im Gesundheitswesen eine immer wichtigere Rolle spielen, rückt die Network-and-Information-Security-Richtlinie 2.0 (NIS2) verstärkt in den Fokus. Diese Richtlinie legt den Zeitrahmen für Krankenhäuser fest, um ihre Netzwerk- und Informationssicherheit zu verbessern und mögliche Risiken zu minimieren.

Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Krankenhäuser, ein angemessenes Risikomanagement für ihre IT-Systeme und -Netzwerke zu implementieren. Dazu gehören Maßnahmen wie:

  • ·Identifizierung und Bewertung von Risiken, Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung und kontinuierliche Überwachung der Risiken.
     

Zeitrahmen für die Umsetzung

Der Zeitrahmen, den Krankenhäuser für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie haben, ist von entscheidender Bedeutung. Die Sicherheit von Patientendaten und kritischer medizinischer Infrastruktur erfordert schnelles Handeln. Die Richtlinie verlangt von Krankenhäusern, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Risikomanagement-Maßnahmen zu implementieren. Dies umfasst die Identifizierung von Schwachstellen, die Überwachung des Netzwerks und die Schulung des Personals, um die Cybersicherheit zu stärken.

Die NIS2-Richtlinie enthält eine Reihe von Vorschriften zur Cybersicherheit, die Krankenhäuser einhalten müssen. Dazu gehören unter anderem Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Virenschutz und Zugriffskontrolle, regelmäßiges Patchen von Sicherheitslücken sowie Schulung der Mitarbeiter in Cybersicherheit.

Vorschriften zur Cybersicherheit sind ein zentraler Bestandteil der NIS2-Richtlinie. Krankenhäuser müssen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sich vor Cyberbedrohungen zu schützen. Dazu gehören die Verschlüsselung sensibler Daten, regelmäßige Sicherheitsaudits und die Einrichtung eines Notfallplans für den Fall eines Sicherheitsvorfalls.
 

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Krankenhäuser, die die NIS2-Richtlinie nicht einhalten, können mit Bußgeldern von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes belegt werden. Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der NIS2-Richtlinie sind erheblich. Neben finanziellen Strafen können schwerwiegende Sicherheitsverletzungen zu Patientengefährdungen führen und das Vertrauen in die medizinische Einrichtung erschüttern. Die Einhaltung der Richtlinie ist daher von höchster Bedeutung, nicht nur um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern vor allem, um die Integrität und Vertraulichkeit von Patientendaten zu gewährleisten.

Neben den in der NIS2-Richtlinie festgelegten Maßnahmen können Krankenhäuser weitere Maßnahmen ergreifen, um ihre Cybersicherheit zu verbessern. Dazu gehören unter anderem die Einführung von Multi-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung von Daten, Implementierung von Backup- und Wiederherstellungssystemen sowie die Entwicklung eines Notfallplans für Cyberangriffe.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Krankenhäuser ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen erhöhen und die Sicherheit ihrer Patientendaten gewährleisten. 

Die Network-and-Information-Security-Richtlinie 2.0 für Krankenhäuser soll die Cybersicherheit in dieser sensiblen Branche stärken. Die Einhaltung der Richtlinie ist notwendig, um Patientendaten zu schützen, die Sicherheit der medizinischen Versorgung zu gewährleisten und potenzielle Risiken zu minimieren.

 

Autor: Wolf-Dietrich Lorenz
Foto: Adobe Stock / Pakpoom


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