GKV-Spitzenverband 2024 DiGA kein positiver Effekt

Apps auf Rezept:

Veröffentlicht 29.01.2024 15:50, Kim Wehrs

Der dritte Bericht des GKV-Spitzenverbandes über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zeigt: Die „Apps auf Rezept“ kommen langsam in der Versorgung an. Im Berichtszeitraum vom 1. September 2020 bis 30. September 2023 wurden rund 374.000 DiGA in Anspruch genommen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat dafür 113 Millionen Euro bezahlt. Damit haben sich im Vergleich zum Vorjahr Inanspruchnahme und Ausgaben mehr als verdoppelt. Bei der Mehrzahl der DiGA gelingt es jedoch nach wie vor nicht, einen positiven Effekt auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachzuweisen. Gleichzeitig steigen die Preise weiterhin. Der durchschnittliche Herstellerpreis bei Aufnahme für eine DiGA im ersten Jahr erhöhte sich gegenüber dem ersten Berichtsjahr um knapp 46 Prozent auf 593 Euro.

Update notwendig

Damit DiGA die Versorgung der Patientinnen und Patienten maßgeblich verbessern, braucht es drei zentrale Anpassungen bei den Rahmenbedingungen:

1.) Für einen klaren Patientennutzen muss eine hohe Qualität des Angebots gewährleistet sein. Es dürfen ausschließlich DiGA mit nachgewiesenem medizinischen Nutzen und echten Mehrwerten aufgenommen werden. Zulassungsregeln und Rahmenbedingungen müssen mit anderen Leistungsbereichen harmonisiert werden.

2.) Das Gebot der Wirtschaftlichkeit muss gewahrt werden. Mit dem ersten Tag der Aufnahme in die Versorgung müssen angemessene, am Patientennutzen orientierte Preise gelten. Mit Beitragsgeldern darf keine Wirtschaftsförderung betrieben werden.

3.) DiGA müssen in die Versorgungspfade integriert werden. Dafür muss das Digitalisierungspotenzial bei der Behandlung und der Vernetzung über Leistungssektoren hinweg genutzt werden.

Seit vielen Jahren können gesetzlich Versicherte auf Grundlage von speziellen Versorgungsverträgen einzelner Krankenkassen medizinische Apps nutzen. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem DiGA-Fast-Track wurden die digitalen Anwendungen nun allen gesetzlich Versicherten zugänglich gemacht. Allerdings legen die gesetzlichen Bedingungen, unter denen die DiGA in den gesetzlichen Leistungskatalog integriert sind, zu wenig Wert auf den Patientinnen- und Patientennutzen und sie führen zu überhöhten Preisen.


Autor: Wolf-Dietrich Lorenz
Foto: Adobe Stock / MQ-Illustrations


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