KHZG: Digitales Archiv als Grundvoraussetzung

Krankenhauszukunftsgesetz

Veröffentlicht 12.03.2021 11:30, kiw

KHZG: Digitales Archiv als Grundvoraussetzung

Ein digitales Archiv ist zumeist die Grundvoraussetzung zur Erfüllung diverser Fördertatbestände aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Machen Sie den e-pacs Speicherdienst von Telepaxx zum Teil Ihrer KHZG-Strategie, um wichtige Fördertatbestände leichter zu erfüllen.

e-pacs Speicherdienst als digitales Archiv

Der e-pacs Speicherdienst deckt viele der vom Krankenhauszukunftsgesetz definierten MUSS-Anforderungen ab – vor allem in den Bereichen Prävention und Mitigation. Für andere Anforderungen an die IT-Sicherheit eines Krankenhauses können dem Projekt weitere IT-Dienstleistungen hinzugefügt werden. Der e-pacs Speicherdienst verfügt dank seiner DICOM und XDS Schnittstellen über die notwendigen Voraussetzungen, um IT-Systeme anderer Anbieter leicht anzubinden.

Eine zentrale Plattform für medizinische Daten, Dokumente und DICOM Bilder ermöglicht ganzheitlich digitale Prozesse, vereinfacht die intersektorale Vernetzung und sorgt für mehr Sicherheit. Der e-pacs Speicherdienst lässt sich bedarfsgerecht erweitern: vom herstellerneutralen Universalarchiv (VNA) über individuelle Workflow-Unterstützung und System-Integrationen bis hin zum einrichtungsübergreifenden Datenaustausch. Mit dem e-pacs Speicherdienst archivieren Sie neben DICOM Daten zusätzlich auch Dokumente nach IHE sowie nach XDS revisionssicher. Ein automatischer Servicebericht informiert Sie regelmäßig über die Entwicklung Ihrer Speicherkapazität. Und dank e-pacs share lassen sich Ihre Archivdaten sogar geschützt online mit anderen teilen.

Fragen Sie jetzt Ihr kostenloses Beratungsgespräch an: www.telepaxx.de/krankenhauszukunftsgesetz


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