Gemeinsam mit dem KHZG die Digitalisierung vorantreiben

Interview

Veröffentlicht 30.04.2021 09:20, kiw

Bis zum 31. Dezember 2021 können Kliniken und Krankenhäuser ihre Förderanträge im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) stellen. Für die Bedarfsmeldung in einzelnen Bundesländern wurden inzwischen zum Teil frühere Deadlines bekannt gegeben. Förderungsfähig sind unter anderem Projekte zur Verbesserung der Patientenkommunikation, Anamnese und Patientenaufklärung, zur digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation, zur Entscheidungsunterstützung der Behandelnden und zur Notfallversorgung.

Herr Dr. Gapp, Krankenhäuser haben nur noch wenige Monate Zeit, um sich Fördergelder zu sichern. Worauf kommt es jetzt an?

Wir sehen, dass Klinikverbünde und Krankenhäuser ganz unterschiedlich reagieren. Die Aktivitäten reichen von der Erarbeitung umfassender Digitalisierungskonzepte bis zum Anstoßen einzelner, ganz konkreter Maßnahmen. Die eine ideale Strategie gibt es sicher nicht. Denn jede Einrichtung ist anders – insbesondere die Digitalisierungsreife reicht von Kinderschuhen bis zur professionell aufgesetzten IT-Architektur mit modernen digitalen Workflows. Jede Einrichtung muss sich meines Erachtens genau überlegen: Wie ist die Ausgangssituation? Welche spezifischen Anforderungen haben wir? Was ist für unser Haus, für unseren Verbund passend? Wie gestalten wir künftig unsere Prozesse mit digitaler Unterstützung? Denn mit der Anschaffung moderner Systeme und Tools ist es nicht getan. Es braucht mitunter völlig neue Prozesse und gegebenenfalls auch neue Kompetenzen. Dabei müssen die Überlegungen auch über die eigene Einrichtung hinausweisen: Wie vernetzen wir unsere Aktivitäten mit denen der anderen Akteure in der Patientenversorgung? Das ist letztlich die zentrale Frage, wenn wir die Qualität der Patientenversorgung spürbar verbessern und gleichzeitig Kosten in Schach halten wollen. Die Entscheider müssen sich auch mit der Frage beschäftigen, mit welchen Partnern die Digitalisierung und auf lange Sicht zuverlässig umsetzbar ist. Schnellschüsse sind hier nicht gefragt, sondern Maßnahmen und Partnerschaften mit Perspektive.
Es ist also viel zu klären, bevor ein konkretes Projekt aufgesetzt und schließlich Förderbedarf angemeldet werden kann. Übrigens auch, wie es mit den Ressourcen in den ITAbteilungen aussieht. Gerade hier werden perspektivisch Engpässe entstehen, da umfassende Digitalisierungsvorhaben mit den vorhandenen Kapazitäten kaum zu stemmen sein werden.

Wie unterstützt Thieme Krankenhäuser?

Thieme bietet für Projekte zur Verbesserung der Patientenkommunikation, Anamnese und Patientenaufklärung, zur digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation, zur Entscheidungsunterstützung der Behandelnden und zur Notfallversorgung ganz konkrete Lösungen an – etwa die digitale Patientenakte RECOM-GRIPS. Diese deckt alle „Muss-“ und „Kann-“ Kriterien des Fördertatbestands 3 vollumfänglich ab, nämlich „die Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege und Behandlungsleistungen unterstützen.“

Im Fördertatbestand 2, der Etablierung von Patientenportalen, ergänzt Thieme die Systemlösungen beispielsweise von m.Doc, BEWATEC, Dedalus HealthCare, icw, samedi und soffico. Gemeinsam mit diesen Partnern erfüllen wir sämtliche Anforderungen. Mit unseren Lösungen werden durchgängige digitale Informationsprozesse und Workflows von der Aufnahme, über die Behandlung bis hin zur Entlassung der Patienten geschaffen. Angereichert mit leitlinienorientiertem Patienten-Content von Thieme sind sie ein wichtiger Baustein für die Arzt-Patientenkommunikation.

Mit den Wissensdatenbanken von Thieme etwa für Mediziner und Pflegende erfüllen wir zudem viele der Kriterien im Fördertatbestand 4, bei dem es um Systeme zur Entscheidungsunterstützung geht. Schnittstellen zu Klinikinformationssystemen und die Einbindung klinikeigener Dokumente ermöglichen die Bereitstellung kontextsensitiver, evidenzbasierter Informationen im Behandlungsprozess am Point of Care. Mit dem Fördertatbestand 1 möchte der Gesetzgeber zudem insbesondere die informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen verbessern. Thieme macht auch hier förderfähige Angebote.

Welche Leistungen umfassen die Angebote von Thieme?

Wir bieten einen umfänglichen Service, der bei der Bedarfsermittlung anfängt und bei der Installation digitaler Lösungen noch lange nicht endet. Denn ganz entscheidend für das Gelingen der digitalen Transformation ist auch die Akzeptanz durch diejenigen, die mit den neuen Lösungen arbeiten werden – von den Ärztinnen und Ärzten über die Pflegenden und Therapeuten bis hin zur Klinik-Verwaltung. Deshalb unterstützen wir auch intensiv bei der Einführung neuer Systeme und Workflows und stehen langfristig als Ansprechpartner zur Verfügung. Damit entsprechen wir dem im KHZG formulierten Anspruch, digitale Prozesse zu fördern und nicht etwa „nur“ die Anschaffung neuer Geräte und Systeme.

Worauf kommt es also an?

Eine gute IT-Architektur, strukturierte Daten, kluge Systeme mit interoperablen Schnittstellen, basierend auf einem schlüssigen Gesamtkonzept, sind die Voraussetzungen für durchgängige und ressourcenschonende digitale Prozesse. Dabei muss die Digitalisierung ganz konkreten Nutzen für den Patienten und die Patientin stiften, die Mitarbeitenden einbinden, die Leistung und den Erlös sowie die Effizienz steigern, die Kosten senken und auch neue Geschäftsmodelle eröffnen.

Dr. Oliver Gapp steuert in der Thieme Gruppe die Entwicklung von Angeboten, die Krankenhäuser dabei unterstützen, verschiedene Digitalisierungsprojekte umzusetzen. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten für digitale Lösungen und Services der Thieme Gruppe und weiteren Partnern begleitet der promobierte Volkswirt Krankenhäuser bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsfähiger Digitalisierungsstrategien.


Quelle: Aprilausgabe Krankenhaus-IT Journal, Ausgabe 02/2021


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